Kontoführung
Sechs Änderungen durch die neuen Banken-AGB
München. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken sind am 1. November 2009 in Kraft getreten. Worauf Sie ab jetzt bei Überweisungen und Co. achten sollten, lesen Sie hier.
Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Die neuen AGB seien ein weiterer Schritt der Kreditinstitute, Bankgeschäfte in Europa zu vereinheitlichen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch die neuen AGBs:
- Schnellere Überweisung
Bisher gilt für Zahlungen innerhalb von Deutschland eine Frist von drei Geschäftstagen, beispielsweise bei Onlineüberweisungen, und von vier Geschäftstagen bei schriftlicher Einreichung. Diese Frist müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 haben sie europaweit für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften lediglich noch einen, höchstens zwei Geschäftstage Zeit. - Lastschriften europaweit
Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten Binnenmarkts möglich. So braucht etwa der Besitzer einer Ferienwohnung in Italien für die Abbuchung von deren Stromkosten kein italienisches Konto mehr.
Vorsicht: Nicht jede Bank hat das sogenannte Sepa-Verfahren bereits eingeführt. - Kein Namensabgleich
Bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich – ganz gleich ob online, per Terminal oder Beleg.
Bislang war es zumindest bei Überweisungsbelegen üblich, dass die Bank den Namen des Empfängers mit der Kontonummer verglich. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Die Banken wollen sich jedoch kulant zeigen. - Kein Widerruf
Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden.
Auch hier kann der Kunde auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen – oder das Geld selbst beim falschen Empfänger zurückfordern. - Haftung bei KartenverlustBeim Verlust der Bankkarte sieht die neue Regelung normalerweise vor, dass der Kunde bis zu 150,00 Euro des Schadens tragen muss. Jedoch wollen die Banken je nach Einzelfall Kulanz zeigen.
Einschränkung: Geht der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer um, haftet er für den gesamten Schaden - zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann. - Haftung bei Online-Missbrauch
Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking: Ist der Kunde grob fahrlässig mit der TAN-Liste umgegangen, haftet er ebenfalls für Schäden über 150,00 Euro hinaus.
Sobald der Kunde sein Konto telefonisch oder auch online gesperrt hat, muss er sich allerdings keine Sorgen mehr machen.
(mittelstanddirekt)
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