Altersvorsorge
Rentenversicherung: Kommt bald eine Zwangsabgabe für Selbständige?
München. Es war eine Frage der Zeit, nun ist es soweit. Erstmals diskutiert die Regierungskoalition ernsthaft über eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen. Denn bisher sind nur Handwerker, selbständige Lehrer und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet.
Innerhalb der restlichen Unternehmergruppen herrscht akuter Versicherungsnotstand – weniger als die Hälfte aller Unternehmer sorgt finanziell genügend für den Ruhestand vor. Schon heute sind zu viele ehemalige Selbständige im Rentenalter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen, Tendenz steigend. Besonders betroffen hiervon sind laut Wirtschaftsweisen die Einzelgründer und Kleinunternehmen, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Denn sie erwirtschaften häufig nur geringe Einkommen und können nur wenig zurücklegen.
„Ausreichende Versicherung“ als Nachweis? Was ist ausreichend?
Doch was würde es für Selbständige tatsächlich bedeuten, wenn für sie eine allgemeine Verpflichtung zur Rentenversicherung eingeführt würde? Die Koalition diskutiert zwei Möglichkeiten: Die “härtere” Variante wäre es, einfach die gesetzliche Rentenversicherungspflicht auf Unternehmer auszuweiten; als Alternative müssten betroffene lediglich eine ausreichende Versicherung zur Altersvorsorge nachweisen. Laut Unternehmensberater und Versicherungsexperte Dipl.-Kaufm. Andreas Schilling wäre gerade die ersterer Variante für Neu- und Kleinstgründer von großem finanziellem Nachteil: “Unternehmer in der Startphase sind meist einem großen finanziellen Druck ausgeliefert. Oft wird monatelang zunächst nur sehr wenig Umsatz erzielt – wenn hiervon auch noch volle 19,9 Prozent für die Rentenversicherung abzuführen sind, kann das einem Start-up schon das Genick brechen.”
Basis- oder Rürup-Rente als Alternative
Die Alternative, um in Ruhe gründen zu können und dem Staat im Alter nicht trotzdem auf der Tasche zu liegen? “Eine ausreichende Versicherungspflicht an sich ist sinnvoll. Allerdings sollte jeder Gründer die Form selbst wählen können, denn für Selbständige gibt es viele günstige Optionen, die sich auch miteinander kombinieren lassen”, so Schilling. Eine davon ist die sogenannte Basis- oder Rürüp-Rente, die gleich mehrere Vorteile bietet: Nicht nur bleibt das angesparte Kapital im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt und ist auch vor Pfändung geschützt.
Kombination zwischen privater Altersvorsorge und freiwilliger Mitgliedschaft
Es kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden, die sich steuerlich absetzen lässt, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 Prozent nicht übersteigt. Vor allem aber sind die Beiträge flexibel und lassen im Fall wirtschaftlicher Not aussetzen, während bei höherem Budget Einmalzahlungen möglich sind. Außerdem sind Direktversicherungen oder die klassische Betriebsrente Optionen, und auch die betriebliche Altersvorsorge wird umfangreich staatlich gefördert.
Wer seine private Altersvorsorge zusätzlich mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert, erhält außerdem seine in Angestelltenverhältnissen erworbenen Anwartschaften aufrecht und sichert sich zudem den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Wie kann man sich dem „Zwang“ entziehen?
“Es ist ohnehin für jeden Gründer sinnvoll, sich von Beginn an mit einer sinnvollen Rentenvorsorge zu beschäftigen”, so Schilling. “Aber die aktuelle Diskussion legt noch ein Argument mehr in die Waagschale: Denn sollte tatsächlich die gesetzliche Rentenversicherungspflicht kommen, ist es anzunehmen, dass bereits anderweitig Versicherte von dem Zwang ausgeschlossen bleiben.”
Weiter empfiehlt Schilling, sich umfassend über Fördermöglichkeiten und staatliche Zuschüsse zu informieren, um eine Möglichkeit der Einzahlung in die Rentenkasse abzusichern. Ein bewährtes Hilfsmittel zu Auswahl und Antragstellung ist der kostenlose Fördermittel-Gratisreport unter http://www.foerder-abc.de.
(Redaktion)
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Seit 11 Jahren bin ich als Unternehmerinnenfinanzcoach in Kiel selbstständig und berate und coache Frauen zum Thema Altersvorsorge und Selbstständigkeit. Unisono geht es in den Gesprächen um den Kampf gegen Altersarmut.
Daher regt es mich auf, wenn vor allem PolitikerInnen behaupten, Selbstständige würden aus Sorglosigkeit oder Berechnung keine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Ursula von der Leyen (CDU) meint, sie wolle es nicht länger zulassen, dass die Selbstständigen den Steuerzahlern für die Grundsicherung auf der Tasche liegen. Wie begründet sie ihre Behauptung? Meine Erfahrung aus der Beratungspraxis ist, dass Altersarmut für Selbstständige keine Frage des Wollens ist.
Die gesamte Diskussion über das Sparverhalten der Selbstständigen ist dem Forschungspapier des Mannheimer Forschungsinstituts für Ökonomie und Demografischer Wandel entnommen. Dort wird die Vorsorgefähigkeit, -bereitschaft und das Vorsorgeniveau von Selbstständigen untersucht. Entgegen meiner Definition von Selbstständigkeit werden in der Untersuchung mithelfende Familienangehörige als Selbstständige mitgezählt.
Das Forschungspapier ermöglicht einen ersten Eindruck in diesen Bereich, begründet aber in keiner Weise die aktuelle Diskussion, dass Selbstständige durch Altersvorsorge-Pflicht vor Altersarmut geschützt werden. Die CDU/CSU hat einzig die Verpflichtungen aus der Grundversorgung im Blick und mitnichten die Interessen und Bedürfnisse der Selbstständigen. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, gibt sich jedoch in diesem Sinne fürsorglich.
Hätte sie sich seriös in die Thematik eingearbeitet, wäre ihr aufgefallen, dass die Selbstständigen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 2.000,- EUR überproportional von der Altersarmut betroffen sind. Und nicht weil sie „sorglos“ oder „berechnend“ sind, sondern weil ihnen schlicht die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Jeder dritte Selbstständige steht vor diesem Problem.
Altersarmut durch mangelhafte Vorsorge ist nicht durch eine Versicherungspflicht zu verhindern, sondern ein erster Schritt könnte die Ausbildung zur Selbstständigkeit sein. In den Gründungsvorbereitungskursen sollten besonders die strategischen Fähigkeiten, also einen aktuellen Bedarf zu erkennen und die dafür passende Lösung zu entwickeln und anzubieten, viel intensiver geschult werden. Sie sind ein wichtiges Handwerkszeug von Selbstständigen. Ich beobachte immer wieder, dass zu geringe Umsätze ein sicheres Zeichen sein können, dass unternehmerisches Know-how fehlt.
Die Diskussion sollte sachlicher und differenzierter geführt werden. Selbstständige sind keine sorglosen Menschen, die sich auf Kosten der Solidargemeinschaft ein schönes Leben machen. In meiner täglichen Beratungspraxis erlebe ich, wie präsent die Angst vor Altersarmut ist.
Die Politik täte gut daran, die Selbstständigen nicht zu diffamieren, sondern die Voraussetzungen für Selbstständigkeit zu fördern. Ohne die Risikobereitschaft, dem Willen voran zu kommen und ausgetretene Pfade zu verlassen, gäbe es keine Innovationen.
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