Bettensteuer
"München liebt dich" - für 2,50 Euro die Nacht
München. Als „Mittelstands-Vernichtungsprogramm“ bezeichnet Conrad Mayer, Münchner Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern (BHG), den Beschluss der rot-grünen Stadtratsmehrheit, ab 1. Januar 2011 eine „Bettensteuer“ einführen zu wollen. „München liebt Dich… aber nur für 2,50 Euro pro Nacht!“, sollte der Werbeslogan der Weltstadt mit Herz künftig ehrlicher Weise heißen“, so Mayer.
2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung bedeutet bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um stolze zehn Prozent. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhofft sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro.
"Der Beschluss zur Bettensteuer ist rein populistisch"
In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden. „Der Beschluss ist rein populistisch, denn 380 Münchner Hotels können unmöglich für die angehäuften Defizite der Stadt aufkommen“, erläutert der Kreisvorsitzende. Pro Betrieb wären das durchschnittlich ca. 54.000 Euro zusätzliche Abgaben pro Jahr. Dazu kommen in München noch der höchste Gewerbesteuersatz der Republik und eine kräftige Erhöhung der Grundsteuer, was die Branche zusätzlich hart trifft.
Mayer warnt: „Das Schielen auf kurzfristige Einnahmen wird unsere Stadt durch die weitere Abschreckung von Gewerbesteuerzahlern, zusätzliche Arbeitslose und ausbleibende Gäste mittelfristig sehr teuer bezahlen müssen.“
Verunsicherung über Bettensteuer hemmt Investitionen
Seiner Anischt nach war die deutsche Hotellerie international nicht mehr konkurrenzfähig. Dies galt umso mehr nach Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent. Die seit Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zusätzlich verfügbaren Gelder helfen der Hotellerie, zunächst nur temporär. Eine Umfrage des DEHOGA-Bundesverbandes fünf Monate nach Senkung des Mehrwertsteuersatzes bestätigt, dass die befragten 3.852 Hotels neue Mitarbeiter einstellen und deutschlandweit Investitionen von fast 700 Mio. Euro planen bzw. getätigt haben. Die anhaltende Diskussion über die „Kulturabgabe“ in München ruft jedoch seit Februar bei Münchner Hoteliers große Verunsicherung hervor und gefährdet diese Investitionsbereitschaft.
Auch sieht er nicht ein, dass das Einnahme-Defizit einer Stadt wie München, die ihre Unternehmen mit dem höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland (bei gleichzeitigen Spitzenwerten bei Gewerbemieten) belastet, nicht auf dem Rücken der Hoteliers ausgetragen werden soll.
Dies wird die Münchner Hotellerie, die ohnehin durch hohe Mieten und die einmalig hohe Gewerbesteuer belastet ist, in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter benachteiligen und wiederum zu Mindereinnahmen der Landeshauptstadt u. a. bei der Gewerbesteuer führen.
Verfassungsmäßigkeit der Bettensteuer wird geprüft
Der DEHOGA-Bundesverband hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einführung von Bettensteuern und Kulturförderabgaben bei den Verfassungsrechtlern Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Christoph Moench in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Abgaben eindeutig verfassungswidrig sind. Der BHG hat bereits alle rechtlichen Schritte gegen die Einführung einer Bettensteuer angekündigt.
(Dehoga Bayern)
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