Flughafen München
Aufsichtsrat prüft in einer Sondersitzung das Beschäftigungsmodell der CAP
München. Die Überprüfung der internen Revision der FMG hat noch keine abschließende Beurteilung zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des bei der CAP, einer Sicherheitstochter der FMG, angewandten Beschäftigungsmodells erbracht.
"Auf Basis einer einstimmigen Entscheidung hat der Aufsichtsrat den Vorsitzenden der Geschäftsführung der FMG aufgefordert, rasch die noch ausstehenden Aufklärungen mit kompetenter externer Unterstützung herbeizuführen“ teilte Finanzminister Georg Fahrenschon in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen München GmbH (FMG) nach einer Sondersitzung am Montag mit.
In der Sitzung hatte sich der Aufsichtsrat mit dem Beschäftigungsmodell bei der FMG-Tochtergesellschaft CAP Flughafen München Sicherheits GmbH befasst, zu dem Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet worden sind, insbesondere wegen des Vorwurfs der Steuer- und Abgabenhinterziehung.
Abgesehen von den laufenden Ermittlungen geht der Aufsichtsrat in seinem Beschluss davon aus, dass die FMG und ihre Tochtergesellschaften die tarifvertraglichen sowie die arbeits-, mitbestimmungs-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen in vorbildlicher Weise einhalten und anwenden.
Die Geschäftsführung wurde zudem beauftragt, dem Aufsichtsrat der FMG einmal jährlich einen schriftlichen Sozialbericht vorzulegen.
(Redaktion)
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