Krankenkassen
Urteil: Jetzt auch DAK-Zusatzbeiträge unwirksam
München. Im Streit um die Zusatzbeiträge hat die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) eine Schlappe einstecken müssen, wie auf t-online.de zu lesen ist. Das Berliner Sozialgericht hat danach die Beiträge für unwirksam erklärt.

Wie schon bei der City BKK sind jetzt auch bei der DAK die Zusatzbeiträge nicht rechtens, wie das Gericht entschied. © pixelio.de /Thorben Wengert
Die DAK habe nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, entschieden die Richter. Die Krankenkasse sieht dies anders und erwägt, in Berufung zu gehen.
Wo war die Information?
Die DAK hatte ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat von ihren rund 4,5 Millionen Mitgliedern verlangt. Nach Darstellung des Gerichts hat die Krankenkasse in ihrem Schreiben an die Versicherten nicht auf der ersten Seite, sondern auf der Rückseite in deutlich kleinerer Schrift unter einem sechsten Unterpunkt über das Sonderkündigungsrecht informiert.
Die Kläger seien zur Zahlung von Zusatzbeiträgen erst ab dem Zeitpunkt verpflichtet, in dem sie deutlich auf ihr Recht zur Kündigung der Versicherungsverträge hingewiesen worden seien. Das sei erst mit den im November beziehungsweise Dezember 2010 erlassenen Widerspruchsbescheiden der Fall gewesen.
DAK erwägt Berufung
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung will die Kasse über eine Berufung entscheiden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: S 73 KR 2306/10; S 73 KR 15/11) kann beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
Das Berliner Sozialgericht hatte bereits im Juni die mittlerweile geschlossene City BKK zur Rückzahlung von Zusatzbeiträgen verurteilt, weil sie nicht ausreichend über das Sonderkündigungsrecht hingewiesen haben soll.
(Redaktion)
Tags:- DAK-Zusatzbeiträge
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