11.05.2010  12:27 Uhr

Mietrecht
Eigenbedarfskündigung auch für berufliche Nutzung

München. Urteil: Eigentümer einer Mietwohnung können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wohnungseigentümer können ihrem Mieter die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn die Wohnräume gewerblich genutzt werden sollen. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Braunschweig (Az.: 6 S 301/09).

Im verhandelten Fall kündigte der Wohnungsbesitzer seinem Mieter, damit seine Ehefrau die Wohnung gewerblich nutzen kann. Der Mieter war allerdings der Meinung, eine Eigenbedarfskündigung sei nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten nur zu Wohnzwecken genutzt würden.

Vor Gericht bekam letztlich der Eigentümer Recht: Bei Eigenbedarfskündigungen müsse immer abgewogen werden, wessen Interessen höher wögen. Im vorliegenden Fall sei das Interesse des Eigentümers an der Nutzung der Wohnung größer als das Interesse des Mieters, in der Mietwohnung zu verbleiben. Grund: In dem Ort gebe es keine vergleichbaren und geeigneten Räumlichkeiten für den Gewerbebetrieb der Ehefrau, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Der Mieter muss also raus aus der Wohnung.


 

(Immowelt AG)

  • Tags:
  • Mieter
  • Wohnung
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Immobilienportal Immowelt
  • Interesse
  • Räumlichkeiten
  • Eigentümer

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © S. Hofschlaeger, Pixelio.de



 


Mehr zum Thema Fachbeiträge Recht & Steuern:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de München - Das Wirtschaftsportal der Region München.
Infos aus München zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Incentives, Restaurants, Golf, Lifestyle uvm.

© 2012 TeamWorker GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds