21.10.2009  15:22 Uhr

Elektronischer Entgeltnachweis
ELENA: Ab dem 1. Januar Pflicht für alle Arbeitgeber!

München. Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt den Nachweis von Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelten für die Beantragung von Sozialleistungen neu.

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll nach und nach die bisher vom Arbeitgeber zu erstellenden Lohn- und Gehaltsbescheinigungen in Papierform ersetzen. Die Arbeitgeber werden dadurch von Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungs- sowie Archivierungspflichten für Entgeltdaten entlastet. Nach Schätzungen des Normenkontrollrates sollen die Unternehmen mittelfristig hierdurch jährlich etwa 85 Mio. Euro an Bürokratiekosten einsparen.

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten ab dem 01. Januar 2010 verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Die Meldung dieser Daten erfolgt über das DEÜV-Verfahren, über das auch die Sozialversicherungsmeldungen elektronisch abgewickelt werden. Zum 2. Juli 2009 wurden die gemeinsamen Grundsätze für die Datenübermittlung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Diese Grundsätze beschreiben, welche Daten in welcher Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln sind.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten jedoch auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und das sein Auskunftsrecht gegenüber der Zentralen Speicherstelle besteht. Die Form dieser Mitteilung bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen des Arbeitsnehmers auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht.

Am 19. November 2009 bietet die IHK für München und Oberbayern eine Informationsveranstaltung zum ELENA-Verfahren für alle Arbeitgeber an. Näheres erfahren Sie über hier.


 

(IHK)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/Uwe Steinbrich



 


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