Elterngeld
Pläne der Bundesregierung verstärken Kinderarmut
München. Das Sozialreferat kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass das Elterngeld bei Empfängern von SGB II auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden soll.
Sozialreferentin Brigitte Meier: „Diese Änderung verstärkt die Kinderarmut und verschärft die Situation in Haushalten, in denen Eltern langzeitarbeitslos sind.“ Die Regelung produziere nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand, so Sozialreferentin Brigitte Meier in einer Stellungnahme an den Deutschen Städtetag.
Gerade das Erste kostet viel Geld
Die Eltern müssen zunächst die Leistung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen. Danach bekommen die jungen Eltern kein Geld, hre Ansprüche werden übergeleitet, so dass das Arbeitslosengeld II um die Höhe des Elterngeldes minimiert wird.
Brigitte Meier: „Die Auszahlung des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro bei arbeitslosen Eltern war ein wichtiges Mittel, um die Kinderarmut zu bekämpfen.“ Diese Regelung galt seit Einführung des Elterngeldes am 1. Januar 2007. Mit dem Elterngeld in Höhe von 300 Euro konnten arbeitslose Eltern wichtige Ausgaben für die Neugeborenen decken. Die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II in Höhe von 230 Euro reicht dafür nicht aus. Derzeit leben in Haushalten von SGB II-Berechtigten 1.573 Kinder, deren Vater oder Mutter Elterngeld beziehen.
(Redaktion)
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