Unterschiede
Elterngeld: Im Durchschnitt gibt es 699 Euro im Monat
München. Eltern, die den Elterngeldbezug im ersten Quartal 2010 beendeten, im bundesweiten Durchschnitt Anspruch auf 699 Euro Elterngeld für den ersten Bezugsmonat. Bei Vätern lag der Elterngeldanspruch durchschnittlich bei 967 Euro, Mütter hatten im Schnitt Anspruch auf 632 Euro
In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruch spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund acht von zehn Vätern (81 Prozent) und knapp sechs von zehn Müttern (58 Prozent) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag bei erwerbstätigen Vätern im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1.114 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 855 Euro. Bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Müttern wird das Mutterschaftsgeld (in der Regel in den ersten beiden Monaten nach der Geburt gezahlt) auf den Elterngeldanspruch angerechnet.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern erhalten je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 329 Euro.
(Destatis)
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