14.12.2009  15:10 Uhr

Ort der Dienstleistung
Empfängerort – Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Köln. Bisher war es immer ein Problem ad hoc zu bestimmen wo der Ort einer Dienstleistung liegt. Denn dies ist ja notwendig um bestimmen zu können, ob steuerbar oder nicht steuerbar geleistet wird. Die entsprechende Vorschrift zur Bestimmung des Ortes der Dienstleistung erschloss sich nicht gerade sofort und enthielt Ausnahmen und Sonderregelungen.

Diese Probleme sollen ab 2010 abnehmen, denn ab dem 01.01.2010 gilt grundsätzlich das Empfängerort-Prinzip wenn Unternehmer an Unternehmer leisten. Das heißt grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers liegt. Ganz ohne Ausnahmen kommt eine deutsche Vorschrift nicht aus, daher gibt es die natürlich noch bzw. wieder. Für Vermieter und jetzt auch Grundstücksmakler gilt dann (weiterhin), dass der Ort der Dienstleistung am Belegenheitsort des Grundstücks liegt. 

Auch erbringen Künstler, Wissenschaftler, Unterrichtende, Sportler, Unterhaltende und ähnlich Tätige nach wie vor ihre Dienstleistung am Ort ihrer Tätigkeit. Aber dies gilt nur noch für 2010, ab 01.01.2011 gilt dann auch für die Kreativen das Empfängerort-Prinzip.

Sehen wir von den übrig bleibenden Exoten ab (Personenbeförderung oder Gaststätten-Dienstleistungen), wird das tatsächlich übersichtlich.
Allerdings ändert sich nichts wesentlich bei Dienstleistungen die an Privatpersonen erbracht werden. Hier kann man sagen, dass alles bleibt wie es wahr – unübersichtlich.


 

(Axel Utecht)

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