12.02.2010  14:55 Uhr

Fasching
Vorsicht an den närrischen Tagen – Tipps der deutschen Versicherer

München. Ob Karneval oder Fasching, Helau oder Alaaf – in der närrischen Zeit wird ausgelassen gefeiert. Doch bei allem Frohsinn sollten ein paar wichtige Dinge beachtet werden, damit der Spaß kein jähes Ende findet.

Gerade bei den Rosenmontagsumzügen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Die deutschen Versicherer geben deshalb Tipps, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:

  • Auch Zuschauer der Umzüge und Feste haften natürlich für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung auf.
  • Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs – meist ein eigenes Festkomitee – können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit für ihre Haftung aus der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Auch Schäden, die durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z. B. „Kamellen") entstehen, sind abgedeckt.
  • Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei „üblichen“ Karnevalsumzügen entstehen können.
  • Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur „umzugsgeeignete“ Pferde eingesetzt werden.

Wer Alkohol trinken will, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers.

Außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann.

Weitere Informationen stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de und www.dont-drug-and-drive.de.


 

(GDV)

  • Tags:
  • Fasching
  • Rosenmontagsumzüge
  • Haftpflichtversicherung
  • Alkohol

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/chocolat01



 


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