31.08.2009  15:47 Uhr

ACHTUNG! Lehman-Brothers-Zertifikate
Forderungen in den USA bis zum 22. September 2009 anmelden!

München. Insolvenzverfahren läuft in den USA und den Niederlanden. Inhaber von Lehman-Brothers-Zertifikaten können ihre Forderungen in den USA grundsätzlich bis zum 22. September 2009 anmelden. Eine längere Frist hat das zuständige Insolvenzgericht in New York für Papiere festgelegt, die die niederländische Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert und der amerikanische Mutterkonzern Lehman Brothers Holdings Inc. (LBH) garantiert hat.

Diese Zertifikate sind in der Lehman Programs Securities List aufgeführt. Für sie gilt folgender Ablauf: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular unbedingt per Post (kein Fax, keine E-Mail) an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein muss. In das Formblatt ist vom Verbraucher unter anderem eine Sperrnummer einzutragen. Diese muss zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum kann die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen.

Wahrnehmung der Interessen durch Depotbanken

Einige Depotbanken haben ihren Kunden zugesichert, deren Interessen im Insolvenzverfahren wahrzunehmen. Es ist ratsam, sich bestätigen zu lassen, dass die Forderungen jetzt nach dem vorgeschrieben Verfahren angemeldet werden. Das betrifft vor allem jene Kunden der Citibank, die dem Angebot des Geldhauses, ihre Belange zu vertreten, nicht ausdrücklich widersprochen haben und die ihre Zertifikate noch in einem Depot der Citibank haben.

Für Kunden der Dresdner Bank und der Sparkassen lautet die Empfehlung: Sie sollten umgehend klären, ob das jeweilige Institut die Forderungen anmeldet oder sie das selbst übernehmen müssen.

Alle anderen Inhaber von Lehman-Brothers-Zertifikaten müssen sich ohnehin jetzt an ihre aktuelle Depotbank wenden, um die Sperrnummer zu erhalten. Dabei sollten Sie gleich um weitere Hilfe bitten, etwa beim Ausfüllen des Formblattes.

Forderungen in den Niederlanden

Besitzer von Zertifikaten der LBT ohne Garantie durch die Mutter LBH brauchen sich nicht zu sputen. Weder das Insolvenzgericht Amsterdam noch der eingesetzte Insolvenzverwalter haben bisher Fristen gesetzt. Auch wurde noch kein formalisiertes Verfahren festgelegt, das Anleger zu beachten haben. Dies wird frühestens im Laufe des Jahres 2010 der Fall sein.

Der Insolvenzverwalter kommt aus der Kanzlei Houthoff Buruma N.V., PO-Box 75505, NL-1070 AM Amsterdam. Jeder Inhaber von Zertifikaten der LBT muss sich zu gegebener Zeit mit seiner Insolvenzforderung dorthin wenden. Wer möchte, kann schon jetzt für die Anmeldung eine E-Mail an die Kanzlei schicken (info.lbtreasurybv@houthoff.com). Von dort kommen direkt weitere Informationen, die man auch im Link öffnet in neuem Fenster Internet, teilweise in Deutsch, finden kann. 

Insolvenzverfahren in den USA - Fristen beachten

1. Grundsätzliches

Am 15. September 2008 hat LBH beim United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York Insolvenz gemäß Kapitel 11 des United States Bankruptcy Code (Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten) beantragt.

In der Folge haben dann weitere LBH-Tochtergesellschaften, u. a. auch die Lehman Brothers Inc. (“LBI”) Insolvenzanträge gem. Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts gestellt.

Die Insolvenzverfahren werden bei dem vorgenannten Gericht unter dem Az. 08-13555 geführt. Unter der Internetadresse http://www.nysb.uscourts.gov kann der Verlauf des Verfahrens nachvollzogen und es können die bei Gericht eingereichten Unterlagen eingesehen werden.

2. Konkrete Vorgehensweise für Zertifikatbesitzer

Im Zusammenhang mit der von der amerikanischen LBH abgegebenen Garantie für die seitens der niederländischen LBT emittierten Zertifikate sollten Anleger ihre Ansprüche beim US-Insolvenzgericht anmelden. Hierfür ist ein besonderes, sich von den übrigen Ansprüchen unterscheidendes Verfahren vorgesehen.

Zertifikatebesitzer müssen zunächst klären, ob die sich in ihrem Depot befindlichen Papiere diesem besonderen Verfahren unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere in der als Anlage 1 beigefügten Liste („Lehman Programs Securities List“) aufgeführt sind. Diese Liste kann auch online unter www.lehman-docket.com abgerufen werden.


 
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