31.08.2009  15:47 Uhr

ACHTUNG! Lehman-Brothers-Zertifikate
Forderungen in den USA bis zum 22. September 2009 anmelden!

Für die Anspruchsanmeldung sind folgende zwei Schritte erforderlich:

  • Über die Bank, bei der die Zertifikate im Depot gehalten werden, muss eine sog. „Blocking Number“ (Sperrnummer) beantragt werden; die Depotbank des Anlegers muss hierzu mit der entsprechenden Verwahrstelle (Euroclear bzw. Clearstream) Kontakt aufnehmen und diesen Antrag stellen

UND

  • Ausfüllen und Übersendung (mit Originalunterschrift) eines Formblatts per Post, welches als Anlage 2 beigefügt ist. Dieses Formular kann ebenfalls online unter www.lehman-docket.com abgerufen werden.

a.) Einzelhinweise zum Ausfüllen des Formblatts

Im ersten Feld „Name and address of Creditor“ sind die eigenen Kontaktdaten einzutragen.

Unter Ziffer 1 ist der insgesamt geschuldete Betrag („Amount of Claim“) anzugeben und zwar ausschließlich in USD. Für die Umrechnung ist zwingend der Kurs vom 15. September 2008 zu benutzen. Anleger, die für mehrere Zertifkate Ansprüche anmelden, müssen ein Zusatzblatt beifügen, auf dem die einzelnen Wertpapiere den jeweils geschuldeten Beträgen zugeordnet sind.

Unter Ziffer 2 ist zur Identifizierung des Zertifikats die ISIN einzutragen.

Unter Ziffer 3 ist die über die Depotbank erlangte Sperrnummer („Blocking Number“) einzutragen. Anleger, die für mehrere Zertifkate Ansprüche anmelden, müssen ein Zusatzblatt beifügen, auf dem den einzelnen Wertpapieren die jeweils zugeteilten Sperrnummern zugeordnet sind.

Unter Ziffer 4 ist die Depotnummer der Depotbank bei Euroclear bzw. Clearstream einzutragen, NICHT die eigene Depotnummer. Diese Nummer muss ebenfalls bei der eigenen Bank erfragt werden.

Mit Ziffer 5 gibt der Anleger sein Einverständnis, dass seine Angaben über Euroclear, Clearstream bzw. die Depotbank vom Schuldner überprüft werden können.

Das am Ende mit Datum und Unterschrift versehene Formular muss dann an folgende Adresse gesendet werden:

Lehman Brothers Holdings Claims Processing
c/o Epiq Bankruptcy Solutions, LLC
FDR Station, P.O. Box 5076
New York, NY 10150-5076
USA

Es müssen neben dem Formular keine weiteren Unterlagen zur Nachweisberechtigung übermittelt werden, der Schuldner behält sich allerdings das Recht zur Nachprüfung der Angaben vor.

Wichtig: Im Zeitraum zwischen Zuteilung der Sperrnummer bis einschließlich 02.11.2009 können die Zertifikate nicht gehandelt werden.


b.) Fristen und Nachverfolgung

Für die Ansprüche der verschiedenen Gläubigergruppen sind unterschiedliche Fristen gesetzt worden. Die Hauptfrist ist auf den 22.09.2009 festgesetzt worden, betrifft aufgrund einer gerichtlichen Verfügung vom 02.07.2009 aber nicht die Inhaber von Zertifikaten, die von der LBT emittiert worden sind und in der als Anlage 1 beigefügten Liste („Lehman Programs Securities List“) aufgeführt sind.

Für diese, in der als Anlage 1 aufgeführten Wertpapiere gelten folgende Fristen:

Die Beantragung der Sperrnummer bei Euroclear bzw. Clearstream muss von der Depotbank bis spätestens 23.10.2009, 23.00 Uhr erfolgen.

Das Formblatt muss bis spätestens 02.11.2009 bei der vorgenannten Adresse im Original eingegangen sein (Faxschreiben, e-mails etc. reichen nicht aus!).

Unter der Internetadresse http://www.lehman-docket.com/ und dort unter dem link „Filed Claims & Schedules“ sind alle angemeldeten Ansprüche einsehbar; auf diesem Weg ist somit auch der Eingang und die richtige Verarbeitung der angemeldeten Ansprüche überprüfbar.

3. Erfolgsaussichten

Zu den Erfolgsaussichten, das heißt der Höhe einer möglichen Zahlung, die Zertifikateinhaber im Rahmen dieses Verfahrens erhalten werden, können seriöser Weise derzeit überhaupt keine Angaben gemacht werden. Zu beachten ist insoweit, dass es sich bei den Anleihen um unbesicherte Forderungen handelt, die nicht vorrangig vor anderen Verbindlichkeiten der LBH berücksichtigt werden

IV. Vertretung durch die Depotbanken

Den Verbrauchern, denen die Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren über ihre Depotbanken zugesichert wurde, ist anzuraten, sich bestätigen zu lassen, dass die Banken die jetzt für die USA beschriebenen Vorgänge auch veranlassen. Das betrifft vor allem Kunden der Citibank, die diesem Angebot nicht ausdrücklich widersprochen haben und die ihre Zertifikate noch auf einem Depot der Citibank haben.

Da nicht ganz eindeutig geklärt werden konnte, wie sich dies bei Kunden der Dresdner Bank und der Sparkassen verhält, sollten sich alle möglichst umgehend dorthin wenden, um zu klären, ob von dort etwas veranlasst wird, oder ob die Verbraucher sich selbst, wie oben beschrieben, um die Forderungsanmeldung kümmern müssen. Alle anderen müssen sich ohnehin jetzt an ihre gegebenenfalls „neue“ Depotbank wenden, zunächst wegen der Zuteilung der Blockingnummer. Somit wäre es sinnvoll, gleich um weitere Hilfe beispielsweise zum Ausfüllen des Formblattes und um Weiterleitung zu bitten.

Formblatt zur Anmeldung von Forderungen


 

(vz)

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