24.08.2010  13:01 Uhr

Geldanlage
Investmentfonds sind insolvenzsicher

München. Ueber 600 Mrd Euro haben deutsche Sparer in Investmentfonds angelegt. Im Schnitt jeder Bundesbuerger rund 8.000 Euro. Sie sind beliebt, weil jeder auch mit kleineren Summen in verschiedene Anlageformen investieren kann.

Doch was geschieht, wenn die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Konkurs anmelden muss? Das sollte Bankkunden kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen.

Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. In jedem Fall kann der Anleger weiterhin über seine Fondsanteile verfuegen.


 

(Bundesverband Deutscher Banken)

  • Tags:
  • Investmentfonds
  • Fondsvermögen
  • Depotbank
  • Fondsgesellschaft
  • Sondervermögen
  • Konkurs
  • Anlageform
  • Geldanlage



 


Mehr zum Thema Aktien & Fonds:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de München - Das Wirtschaftsportal der Region München.
Infos aus München zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Incentives, Restaurants, Golf, Lifestyle uvm.

© 2012 TeamWorker GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds