Geldanlage
Investmentfonds sind insolvenzsicher
München. Ueber 600 Mrd Euro haben deutsche Sparer in Investmentfonds angelegt. Im Schnitt jeder Bundesbuerger rund 8.000 Euro. Sie sind beliebt, weil jeder auch mit kleineren Summen in verschiedene Anlageformen investieren kann.
Doch was geschieht, wenn die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Konkurs anmelden muss? Das sollte Bankkunden kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen.
Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. In jedem Fall kann der Anleger weiterhin über seine Fondsanteile verfuegen.
(Bundesverband Deutscher Banken)
Tags:- Investmentfonds
- Fondsvermögen
- Depotbank
- Fondsgesellschaft
- Sondervermögen
- Konkurs
- Anlageform
- Geldanlage
SEB Immoinvest Öffnung – verkaufen oder halten?
Anleger gefragt
Geplantes Provisions-Verbot ist Meilenstein für Verbraucherschutz
Finanzvertrieb
Muss ich Angst um meine Ersparnisse haben?
Nach Börsencrash
Die besten Fonds
Anlegen mit Fonds
Hunderte Fonds dicht
Investmentfonds
Sollen wir jetzt in Müll investieren?
Teure Rohstoffe
Klage gegen UniCredit AG
ALCAS-Medienfonds
- »
- »
- »
- »
- »
- 23.05.
10:11 - 23.05.
08:49 - 23.05.
08:37 - 23.05.
08:31 - 23.05.
08:28 - 23.05.
08:00 - 22.05.
12:12
Klicken Sie auf Ihre Region:

Als Startseite