Lizenzvertrag
Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube abgebrochen
Köln-Bonn. Die GEMA und YouTube verhandelten das gesamte letzte Jahr über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Diese Vertragsverhandlungen hat die GEMA, die die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern, wie z.B. von Komponisten und Textautoren, vertritt, jetzt abgebrochen und YouTube aufgefordert, ca. 600 der von dem Videoportal seit dem 01.April 2010 illegal genutzten Werke zu löschen, bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Seit April 2010 erhielten die Urheber der musikalischen Werke auch keine Tantiemen mehr für ihre Werke.
RA Christian Solmecke
Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel.: 0221-95 15 63-0
Fax. 0221-95 15 63-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: www.wbs-law.de
Die GEMA hat sich nunmehr zu einem internationalen Verbund mit acht weiteren Verwertungsgesellschaften (u.a. ASCAP, BMI, SESAC) zusammengeschlossen. Zusammen repräsentieren sie, nach Aussage des Herrn Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, ca. 60% des Weltrepertoires.Dr. Harald Heker führte zu dem Abbruch der Vertragsverhandlungen aus:
“Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen, bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist.”
Quelle: Pressemitteilung der GEMA vom 10.05.2010
(Christian Solmecke)
Tags:- YouTube
- GEMA
- Verhandlungen
- Werke
- April
- Urheber
- Harald Heker
Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen wenn er sie vergütet haben will
Arbeitsrecht
Rechtlichen Fallstricke beachten und richtig schenken
Schenkung
Altersbezogene Staffelung der Urlaubsdauer im TVöD: Diskriminierung!
Diskriminierung
Ist jede Führungskraft auch Leitender Angestellter?
Leitender Angestellte
Verweigerung eines Personalgesprächs: Abmahnung?
Pflichtverletzung
LAG Mainz: Kündigung wegen Internetnutzung am Arbeitsplatz- fehlende Abmahnung
Urteil
Markenrecht - Auskunftsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren
Landgericht
Zu jedem Artikel, der bei uns eingestellt wird, veröffentlichen wir Ihr Profil mit Bild und Kontaktdaten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte über folgende Mail-Adresse: Muenchen@business-on.de
- 23.05.
10:11 - 23.05.
08:49 - 23.05.
08:37 - 23.05.
08:31 - 23.05.
08:28 - 23.05.
08:00 - 22.05.
12:12
Welcher Steuerberater in München ist geeignet für Ihre Steuererklärung?
- 1
- 2
Klicken Sie auf Ihre Region:

Als Startseite