Herdprämie
Wer bekommt ab wann wie viel und wie lange Betreuungsgeld?
München. Es ist amtlich: Ab August 2013 soll der als „Herdprämie“ bekannte Zuschuss an Eltern, die ihre Kleinkinder zuhause betreuen, ausgezahlt werden. Nur wer bekommt ab wann wie viel und vor allem wie lange das Betreuungsgeld? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und natürlich auch Antworten dazu zusammengestellt:

Ab August kommt offiziell das Betreuungsgeld und wie immer jede Menge Fragen dazu. ©Rike / pixelio.de
Wem steht Betreuungsgeld zu?
Betreuungsgeld steht alldenjenigen Eltern pro Kind zu, die ihre Kinder zwischen dem 15. – 36. Lebensmonat privat - und nicht in der KiTa oder bei der öffentlich geförderten Tagesmutter - betreut wissen wollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Eltern auch selbst zuhause bleiben müssen. Wer sein Kind durch die Großeltern, Bekannte, Au-Pairs oder eine private Tagesmutter betreuen lässt, erhält ebenfalls Geld. Berücksichtigung finden allerdings erst die Kinder, die ab dem Stichtag 1. August 2012 geboren sind.
Wie lang wird Betreuungsgeld gezahlt?
Das Betreuungsgeld wird für maximal 22 Monate gezahlt.
Wie hoch ist das Betreuungsgeld?
Ab dem 1. August 2013 soll das Betreuungsgeld 100 Euro betragen, ab dem 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro. Eine Aufstockung um nochmals 15 Euro soll erfolgen, wenn das Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern in private Altersvorsorge oder zum sogenannten Bildungssparen eingesetzt wird. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass solche Vorsorgeleistungen nur unter der Bedingung unterstützt werden, dass das Kapital mindesten zwölf Jahre festgelegt wird. Demnach müssen Eltern den Sparbetrag mehr als zehn Jahr aus eigener Tasche finanzieren. Darüber sollten sie vor Abschluss eines derartigen Vertrages nachdenken. Die konkreten Regelungen zu den Vorsorgeleistungen sollen noch in einem separaten Gesetz folgen.
Muss Betreuungsgeld beantragt werden?
Wie jede andere staatliche Leistung muss auch das Betreuungsgeld beantragt werden. Die zuständige Stelle wird die Elterngeldkasse der jeweiligen Kommune sein.
Erhalten Hartz-IV-Empfänger auch Betreuungsgeld?
Auch Hartz-IV-Empfänger haben ein Anrecht auf das Betreuungsgeld. Da ihnen diese Zusatzeinkommen jedoch angerechnet wird, haben sie nicht von der Barauszahlungsvariante. Theoretisch ist es aber auch ihnen möglich, die Vorsorgevariante zu wählen. In diesem Fall dürften sie die Leistung ohne Abzug und auch mit dem 15-Euro-Bonus in Anspruch nehmen. Ob dies vor dem Hintergrund der längeren Laufzeit dann auch machbar ist, bleibt fraglich. Bei Riester-Verträgen muss ohnehin noch ein Eigenbeitrag geleistet werden.
Quelle: ARAG
(Redaktion)
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Die Verunglimpfung verantwortlicher Frauen durch den diskriminierenden Begriff "Herdprämie" ist als Unsinn des Jahres scharf zu verurteilen.
Denn so toll sind Krippen für 0 - 3jährige Kleinstkinder nicht, für die seltsamerweise linke und gewerkschaftsnahe Parteien als auch Wirtschaftslobbyisten (Arbeitgeberpräsident HUNDT; Präsident von Gesamtmetall DULGER) wie wild trommeln: „Befreit die Mütter von ihren Kindern und fesselt sie an die Maschinen“
Nicht nur die Familie, sondern vorallem die Schwächsten, die Kinder, werden möglicherweise ernste Probleme bekommen und damit die Zukunft unseres Volkes.
Ausgerechnet diejenige Partei, die sich für die Schwachen einsetzen will, argumentiert reflexhaft gegen das Betreuungsgeld und trifft damit die Schwächsten der Gesellschaft.
Die Krippe scheint eine Einrichtung zum Wohlergehen von Erwachsenen zu sein, denn ein bezüglich der sehr frühen Krippenaufbewahrung nicht ausreichend beachtetes Problem (neben zu befürchtender erhöhter Stresshormonausschüttung infolge "learned helpnessless" und Wachstumshormonmangel infolge reduziertem Langsamen-Wellen-Schlaf in der Krippe) ist die mögliche Störung bzw. Verzögerung der frühkindlichen Sprachentwicklung. Ein wichtiger Unterschied zwischen Tier und Mensch ist die Sprache auch als Basis des Denkens. Mangelnde primäre (besonders 0 - 1,5 Jahre) frühkindliche Sprachentwicklung hat oft die Folge von Lese- und Rechtschreibstörungen und letztlich ungünstiger kognitiver Entwicklung.
Dadurch ist zu erwarten, dass die wichtigste Resource, welche unser Volk besitzt, nur ungenügend sprachlich und kognitiv entwickelt geerntet wird. (Siehe Ärztereport der Barmer Ersatzkasse vom Januar 2012 mit bereits jetzt schon ca. 40% sprachgestörten Kindern im Alter von 5-6 Jahren (Gründe: Zunahme Tagesmütter: 2006 ca. 14%, bereits 2010: 23%;; enorme Lärmpegel in Kitas); logopädische Behandlungskosten etwa 1 Milliarde Euro).
Warum heißt es Muttersprache und nicht Vatersprache?
Bereits ab der 20. Gestationswoche hört der Foet im Mutterleib flüssigkeitsangekoppelt die Mutterstimme und ist nach der Geburt massiv darauf fixiert, sodass eine längere (max. bis zu 3 Jahren) dyadenspezifische Beziehung zwischen diesen beiden Personen notwendig ist, zumal in diesem Zeitraum zumindest zwei kürzere Phasen besonders begierigem Sprechlernen des Kleinkindes individuell verschieden auftreten (siehe "Vergewaltigung der menschlichen Identität; über die Irrtümer der Gender-Ideologie")
... meine Kinder bis zum Alter von 3 Jahren zuhause zu betreuen, die Gründe sind mal nebensächlich. Über ein Betreuungsgeld hätte ich mich übrigens sehr gefreut!
Ich finde es eine Frechheit das ein Datum und nicht das Jahr als Stichtag genommen wird. Meine Kleine wird im August 15 Monate (genau die Gruppe für die das Betreuungsgeld gedacht ist) einen Anspruch habe ich aber nicht weil sie schon im Mai geboren ist. Meine Freundin trifft es noch schlimmer, ihr Sohn wurde am 30.07.12 geboren.
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