Erbrecht
Nicht immer ist die geerbte Immobilie ein Grund zum Feiern
München. Das Vererben von Immobilien unterliegt einigen wichtigen Rechtsgrundlagen, denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten, Beachtung schenken sollte, um ein problemloses und komplikationsloses Vererben von Immobilien, zu ermöglichen.

Für die meisten ist das Erben einer Immobilie eine alles in allem positive Nachricht. Es gibt jedoch einiges zu beachten. ©RainerSturm pixelio.de
Nicht immer ist die geerbte Immobilie für den Erben ein Segen. Geht das Erbe mit Schulden einher, kann es für Unternehmer, wie Privatpersonen, zur massiven finanziellen Belastung werden.
Um dies zu unterbinden, sollten präventive Erben im Vorfeld über den Zustand und die Liquidation der geerbten Immobilie, informiert werden. So hat der Erbe die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und beim Vererben von Immobilien, nicht in die Schuldenfalle zu geraten.
Wie vererbt man Immobilien?
Um Immobilien problemlos vererben zu können, empfiehlt es sich, in der Unternehmensfolge einen anderen Weg zu gehen.
Beim Vererben von Immobilien besteht die Gefahr, dass das Umwandeln der Immobilien in liquide Mittel, ein Problem darstellt und hohe finanzielle Verluste einbringt. Ein Umwandeln der Immobilie in liquide Mittel kann also nur erfolgen, wenn durch eine Liquiditätssicherung das Unternehmen, wie die Familie abgesichert sind.
Für private Erben von Immobilien gilt, dass durch ein neues Gesetz das steuerfreie Erben von Immobilien, unabhängig vom Marktwert der Immobilie, möglich ist. Hierbei gibt es eine Bedingung, an die sich der Erbe halten muss. Diese Bedingung besagt, dass die geerbte Immobilie vom Erben für die nächsten 10 Jahre als Lebensmittelpunkt genutzt und nicht in liquide Mittel umgewandelt wird. Die Regelung gilt nicht nur für Ehepartner, sondern auch für Kinder, die laut Regelung für 10 Jahre in der geerbten Immobilie leben.
Beschränkungen wenn Kinder Erben?
Allerdings unterliegen Kinder beim Vererben von Immobilien einer Beschränkung auf 200m² Wohnfläche. Ist die Wohnfläche der Immobilie also größer als 200 Quadratmeter, müssen Kinder die überschüssigen Quadratmeter bei der Erbschaftssteuer angeben.
Für Enkel gilt die gleiche Regelung der Erbschaftssteuer Befreiung, wenn sie bereits seit 10 Jahren in der Immobilie leben und die Eltern bereits tot sind.
Für Verwandte, die nicht die ganze Zeit in der Immobilie leben, muss die Erbschaftssteuer in ihrer Gesamtheit, nachbezahlt werden.
Wenn alle Beteiligten noch leben, ist es sinnvoller, statt dem Vererben von Immobilien, von einer Schenkung Gebrauch zu machen.
Auch Schenkungen unterliegen der Steuer, hier können sich aber Steuervorteile bemerkbar machen. Abwägen zu Lebzeiten schützt vor hoher Steuer.
Weitere Informationen gibt es bei Onkelseoserben.
(Redaktion)
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