22.03.2010  09:48 Uhr

ELENA-Verfahrensgesetz:
Informationsbedarf bei deutschen Arbeitnehmern nach wie vor hoch

München. 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer kennen die Elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten, kurz ELENA, nicht

Der derzeit von Datenschützern scharf in die Kritik genommene Elektronische Entgeltnachweis, kurz: ELENA, ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH im Auftrag der Sage Software GmbH, die in der letzten Woche durchgeführt wurde. Mehr als die Hälfte der befragten, die abhängig beschäftigt sind, nämlich 56 Prozent, gab an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Rund 40 Prozent der Befragten gaben sogar an, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des ELENA-Verfahrens verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.

Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software GmbH, äußert sich besorgt über den hohen Informationsbedarf vieler Unternehmer und Arbeitnehmer in Deutschland: „Die Ergebnisse unserer repräsentativen Umfrage zeigen, dass sich ein Großteil der Unternehmen und Mitarbeiter noch nicht ausreichend mit dem Thema ELENA beschäftigt hat: So wurde die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland nicht von ihren Arbeitgebern über die Weitergabe ihrer Daten informiert. Dies sowie die Tatsache, dass 4 von 10 Beschäftigten überhaupt noch nichts von dem Gesetz gehört haben, zeigt, dass es hier noch massiven Aufklärungsbedarf gibt“, so Dewald.

Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie Abmahnungen in ihren Grundrechten verletzt. Mit ELENA soll bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand massiv gesenkt werden.


 

(Sage Software)

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Bild Nr. 1 © pixelio.de/Claudia Hautumm



 


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