Kfz-Versicherung
Noch bis zum 30. November kann gewechselt werden!
München. Noch bis zum 30. November haben Autofahrer die Chance, ihrer alten Kfz-Versicherung den Rücken zu kehren und für eine neue den Weg frei zu machen. Verbraucherportale im Internet bieten einen guten Anlaufpunkt für einen schnellen und kostenlosen Durchblick des Tarifdschungels der Versicherer.

Noch bis zum 30. November haben Autofahrer die Chance, ihrer alten Kfz-Versicherung den Rücken zu kehren.
Schadenfreiheitsklassen, Typklassen, Zweitwagenrabatt - beim Wechsel der Kfz-Versicherung müssen Versicherungsnehmer ein wahres Kriteriensammelsurium berücksichtigen. Spezielle Tarifrechner auf Internetvergleichsportalen schaffen Abhilfe. Im Idealfall halten Verbraucher hierfür die aktuelle Beitragsrechnung ihres jetzigen Kfz-Versicherers bereit, geben die relevanten Faktoren im Vergleichsrechner ein und erhalten so innerhalb weniger Minuten das Ergebnis.
Der November ist der Wechselmonat des Jahres in der Autoversicherung. Das bekommen auch die Betreiber der Vergleichsportale zu spüren. "Der Wechselwillen der Verbraucher ist ungebrochen. Wir erleben einen starken Zulauf auf unseren Internetseiten, der unsere Erwartungen mehr als verdoppelt hat", sagt Jan Schust, Vorstand der TARIFCHECK24 AG.
Das Sparpotenzial für Autobesitzer ist immens. Je nach Automodell, Vorversicherung und anderer Kriterien lassen sich teilweise bis zu 800,00 Euro pro Jahr einsparen. Um dem Wust der Anbieter und Tarife Herr zu werden, eignen sich Vergleichsrechner wie auf http://www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/. Hier können Verbraucher mehr als 200 Kfz-Tarife vergleichen und im Anschluss direkt den Wechsel vornehmen.
"Die Kfz-Versicherer liefern sich eine regelrechte Preisschlacht - zum Vorteil der Autofahrer. Diese sollte ihre Kündigungsgelegenheit bis zum 30. November wahrnehmen. Eine Musterkündigung bieten wir auf unseren Seiten direkt zum Download an", empfiehlt Schust den wechselbereiten Verbrauchern.
Außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist können Fahrzeughalter auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses tritt beispielsweise ein, wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird oder der Versicherer einen Schaden reguliert hat. Im letzen Fall kann der Vertrag sogar von beiden Vertragspartnern, Versicherter und Versicherer, gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist die Nutzung eines Vergleichsrechners im Internet ratsam.
(ots/ TARIFCHECK24 AG)
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