2012 – was ändert sich
Länger arbeiten und kleinere Erträge - die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
München. Insgesamt betrachtet, bestehen die Änderungen aus einem Mix aus guten und schlechten Nachrichten. So müssen wir länger arbeiten – Menschen, die 1947 geboren sind, also dieses Jahr 65 werden, müssen einen Monat länger für ihre volle Rente arbeiten.
Bis zum Jahr 2029 wird das Rentenalter dann schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Gleichzeitig werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung niedriger – der Satz sinkt von 19,9 Prozent des Bruttogehalts auf 19,6 Prozent. Das entspricht bei einem Einkommen von 2.500 Euro im Monat 3,75 Euro weniger für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.
Für Riester-Renten wird es künftig möglich sein, nachträglich einzuzahlen ohne dass Zuschüsse zurückgefordert werden.
Geringere Zinsgarantie bei Lebensversicherungen
Neue private Lebens-und Rentenversicherungen bieten statt 2,25 Prozent garantiertem Zins allerdings nur noch 1,75 Prozent.
Pflegebedürftige erhalten mehr Geld
In der häuslichen Pflege sind es in der Pflegestufe I statt 440 Euro nun 450 Euro, Pflegestufe II wird auf 1100 Euro angehoben, Pflegestufe II steigt auf 1550 Euro. Stationäre Pflege wird von 1510 auf 1550 Euro erhöht.
Wenn Angehörige Pflege übernehmen können sie bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Krankenkasse steigt
Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlichen 3712,50 Euro auf 3825 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 4237,50Euro im Monat angehoben.
Mehr Geld für Hartz IV-Empfänger
Hartz-IV Empfänger erhalten mehr Geld – der Staat lässt sich das 570 Millionen Euro kosten. Alleinstehende erhalten eine Erhöhung von zehn Prozent und damit 374 Euro, der Satz für Paare Haushalte mit steigt auf 337 Euro. Der Satz für ältere Kinder bleibt so, wie er ist, Kinder bis fünf Jahre erhalten 219 Euro, das ist eine Erhöhung um vier Prozent.
Mindestlohn für Zeitarbeit
Für Zeitarbeit gilt ab sofort ein Mindestlohn, der im Osten 7,01 Euro beträgt, im Westen 7,89 Euro.
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(Redaktion)
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