10.11.2011  08:42 Uhr

Kuckuckskinder
Väter haben ein Recht darauf zu wissen, von wem das Kind ist

München. Die Hintergründe, warum sich eine Frau entscheidet das Kind aus einem Seitensprung ihrem Mann nicht zu beichten, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Kompliziert wird es, wenn die Wahrheit heraus kommt. Ein solcher Umstand ändert die Situation von mindestens drei Menschen. Die „Kuckucksväter“ haben jetzt offiziell ein Recht auf die Wahrheit.

Nun haben die Karlsruher Richter entschieden, dass die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen muss. Damit kann der vermeintliche Vater vom tatsächlichen Erzeuger den irrtümlich gezahlten Unterhalt zurückverlangen (Az.: XII ZR 136/09).

Nach der Ansicht von Experten sind aktuell zwischen drei und 10 Prozent aller Kinder nicht vom leiblichen Vater. 

Damit wurden die Rechte jener Väter gestärkt, denen ein Kind „untergeschoben“ wurde. Hier ginge es vor allem um finanzielle Hintergründe. Vorausgegangen sei hier schon eine Anfechtung der Vaterschaft, so das ARD-Morgenmagazin.
Der leibliche Vater, ob er davon weiß oder nicht, kann dann auf jeden Fall verpflichtet werden in die finanzielle Leistung genommen zu werden.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Kuckuckskinder
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Bild Nr. 1 © fritz zühlke / pixelio.de



 


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