15.09.2009  10:34 Uhr

Ein Jahr nach der Pleite
Lehman-Opfer warten noch immer auf Entschädigung

München. Ein Jahr nach der Lehman-Pleite zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine ernüchternde Bilanz. „Außer einem Ad-Hoc-Paket zur Verbesserung des Anlegerschutzes hat sich im Finanzmarkt noch nichts Grundlegendes verändert“, kritisiert Vorstand Gerd Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine effektive Aufsicht aller Produkte und Anbieter. Darüber hinaus müsse der Schutz der Verbraucher im Finanzmarkt gesetzlich verankert werden. „Verbraucherschutz muss ausdrückliches Ziel der Finanzaufsicht werden“, sagt Billen. „Das Thema gehört auf die Agenda der ersten 100 Tage in der neuen Legislaturperiode.“

Exakt ein Jahr nach der Lehman-Pleite wartet ein Großteil der Gläubiger und Kunden noch immer auf eine Entschädigung.

Lehman-Kollaps erschüttert Wall Street“ lautete eine der Schlagzeilen am 15. September 2008.

Nach wie vor weigern sich viele Banken, betroffene Anleger zu entschädigen und sitzen Klageverfahren gelassen aus, bis das geltende Beweisrecht zu ihren Gunsten wirkt. „Es kann nicht sein, dass Banker zurück zur Tagesordnung kehren, als sei nichts geschehen, während tausende Opfer noch auf ihre Entschädigung warten“, sagt Gerd Billen. Eine Hoffnung für Lehman-Geschädigte ist das laufende Insolvenzverfahren gegen Lehman.

Die am 03. Juli 2009 vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zum Anlegerschutz, längere Verjährungsfristen bei Falschberatungen und die zwingende Aushändigung eines Beratungsprotokolls, gehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband nicht weit genug. Nach der Wahl müssten folgende Punkte umgehend wieder auf den Tisch:

  • Der Schutz der Verbraucher im Finanzmarkt muss explizit als gesetzliches Ziel und als Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verankert werden.
  • Eine umfassendere Aufsicht muss die Kontrolle aller Anbieter und Produkte, auch unter anderem des Grauen Kapitalmarktes, sicherstellen.
  • Bessere Produktinformationen bei Kapitalanlagen, die sich auf die wesentlichen Eigenschaften der Anlage konzentrieren, besonders Risiko-, Rendite- und Kosteninformationen, später kurze Produktinformationsblätter für sämtliche Finanzdienstleistungen
  • Veränderung der Anreiz- und Provisionssysteme von Finanzvermittlern
  • Einheitliche und strengere Regeln für Honorar- und Finanzvermittler im Bezug auf Qualifikation, Registrierung, Haftung, Aufsicht sowie Beratung und Dokumentation
  • Stärkung der anbieterunabhängigen Verbraucherberatung, insbesondere durch einen massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots in den Verbraucherzentralen der Länder
  • Verbesserung der finanziellen Bildung und Kompetenz von Verbrauchern.

Formblatt zur Anmeldung von Forderungen


 

(VZBV)

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