09.12.2009  15:41 Uhr

Änderungen 2010
Medien und Kommunikation - Was sich für Verbraucher ändern wird!

München. Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Hier erhalten Sie nützliche Tipps zu dem Thema Medien und Kommunikation im nächsten Jahr.

Hochauflösendes-Fernsehen (HDTV)

Im nächsten Jahr ist die innovative Fernsehtechnik HDTV weiter auf dem Vormarsch: Bislang flimmern nur vereinzelt hochauflösende Sendungen und die Programmangebote des Bezahlsenders Sky als Satelliten-TV über den Äther. Neben RTL und VOX, die seit Spätherbst mit der innovativen Technik senden, wollen die privaten TV-Sender Sat1, Pro7 und Kabel 1 ab Januar mit dem HDTV-Sendebetrieb starten. Mit Eröffnung der Olympischen Winterspiele im kanadischen Vancouver ziehen ARD und ZDF dann nach: Ab Mitte Februar beginnen die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der unverschlüsselten Ausstrahlung in HDTV-Qualität über das Astra-Satellitensystem. Für deren Empfang in Eins-A-Bildqualität werden ein HD-Receiver und ein Fernsehgerät mit HD-Ready- oder HD-1080-Logo benötigt. Die HDTV-Programme der Privatsender laufen hingegen verschlüsselt: Nach den ersten zwölf Monaten schlägt der Empfang per Schüssel mit 50 Euro pro Jahr zu Buche. Technische Voraussetzung fürs werbefinanzierte Satelliten-HDTV sind ein Receiver mit HD+-Logo, der ausgestattet ist mit einer Entschlüsselungsfunktion, und eine Smartcard, die freigeschaltet werden muss. Wer als Konsument der Privatsender bereits über einen HD-Receiver mit einer CI-Schnittstelle verfügt, sollte Ausschau nach einer passenden Nachrüsttechnik halten, die ab Frühjahr im Handel angeboten werden. Ab wann Programme in HDTV-Standard auch über Kabel zu empfangen sind, ist derzeit noch unklar. Vorerst werden sämtliche Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender parallel über die bisherige PAL-Technik (analog) und in DVB-Standard (digital) ausgestrahlt.

Preselection-Telefonate

Kunden, die ihre Telefonate mit einer festen Voreinstellung eines anderen Anbieters im so genannten Preselection-Verfahren führen, sollen künftig besser vor untergeschobenen Verträgen bei der Umstellung der Betreibervorauswahl geschützt werden. Ab 1. März können Kunden die Einrichtung oder Änderung der Voreinstellung eines anderen Betreibers bzw. die dazu nötige Vollmacht nur noch schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – erteilen. Dies gilt auch bei einem kompletten Anbieterwechsel. Bei Unstimmigkeiten muss der neue Anbieter die entsprechenden Willenserklärungen der Kunden schriftlich nachweisen können.

'Service-Dienste': Ab 1. März kostet ein Gespräch mit 0180-Rufnummer maximal 14 Cent pro Minute, Copyright: pixelio.de/Peter Kirchhoff
"Service-Dienste": Ab 1. März kostet ein Gespräch mit 0180-Rufnummer maximal 14 Cent pro Minute

Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)

0180-Telefonate werden künftig als "Service-Dienste" bezeichnet. Für sie gilt ab 1. März eine einheitliche Preisobergrenze. Ein Festnetzgespräch mit 0180-Rufnummer kostet dann maximal 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Für Service-Gespräche per Handy werden Kunden ab dem gleichen Zeitpunkt nur noch mit maximal 42 Cent pro Minute zur Kasse gebeten. Bislang betrug der Preis für ein Servicegespräch 49 Cent bis 1 Euro pro Minute. Um die nötige Kostentransparenz zu gewährleisten, müssen 0180-Dienste künftig neben dem Festnetz- auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben, falls er von den Tarifen für Anrufe aus dem Festnetz abweicht.

Handygebühren im EU-Ausland

Die Gebühren für mobiles Telefonieren sollen in den EU-Ländern auch im nächsten Jahr weiter sinken: Am 1. Juli beträgt der Höchstpreis 39 Cent netto pro Minute (46 Cent brutto), ab Juli im Jahr darauf 35 Cent pro Minute (41 Cent brutto). Für angenommene Anrufe auf dem Handy dürfen dann maximal 15 Cent und ab 2011 maximal 11 Cent berechnet werden. Fürs Surfen per Handy oder Laptop sinkt der Höchstbetrag auf 80 Cent und 2011 auf 50 Cent pro Megabyte – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll außerdem das Abhören der eigenen Voicemail-Box im Ausland kostenlos sein. Insgesamt bleiben die Kosten für die Handynutzung im Ausland immer noch deutlich höher als in Deutschland. Um böse Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden, können Kunden vereinbaren, dass die Verbindung zum Beispiel beim Fotoversand ab einem Betrag von 50 Euro automatisch getrennt wird. Diese Regel gilt künftig für alle Kunden, die nicht ausdrücklich bis zum 1. Juli Einspruch dagegen einlegen.

Internethandel

Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird ab 11. Juni zum Teil neu geregelt. Bislang gilt für im Internet ersteigerte Waren eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist. Diese Frist wird den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen und auf zwei Wochen verkürzt. Um die Rechtssicherheit beim Online-Handel für die Kunden zu erhöhen, wird die Muster-Widerrufsbelehrung von der bloßen Verordnung in den Rang eines Gesetzes gehoben. Damit ist sie "gerichtssicher" und ihr Inhalt kann nicht mehr – wie mehrfach in der Vergangenheit geschehen – von Gerichten als unzulässig betrachtet werden.


 

(vz)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/Thommy Weiss
Bild Nr. 2 © pixelio.de/Peter Kirchhoff



 


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