Steuer
Dienstreisen und Mehrwertsteuer: Handel begrüßt Erleichterungen
München. Das Bundesfinanzministerium hat auf die Bedenken von Einzelhandel und anderen Branchen reagiert.
"Wir begrüßen, dass das Ministerium jetzt bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Erstattung von Hotelrechnungen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entgegen gekommen ist", sagte heute in Berlin Jochen Bohne, steuerpolitischer Experte des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nun müssten die Unternehmen ihre Reiseregelungen überprüfen.
Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden hatte sich der HDE für eine pragmatische Lösung der Probleme eingesetzt, die sich aus der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ergeben hatten. Danach hatte die die Erstattung von Hotelrechnungen durch den Arbeitgeber zu Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Unternehmen geführt. Bislang war es möglich, die Hotelrechnung des dienstreisenden Arbeitnehmers vollständig lohnsteuerfrei zu erstatten, wenn sie um 4,80 Euro gekürzt wurde. Diese Vereinfachungsregelung galt aber nur für in einem Pauschalpreis abgerechnete Übernachtung mit Frühstück. Wegen der ab 2010 geltenden verschiedenen Umsatzsteuersätze für Übernachtung und Frühstück können die Hotels solche Pauschalrechnungen jedoch nicht mehr ausstellen. Laut dem Bundesfinanzministerium soll die bisherige Regelung nun weiter angewendet werden können. Voraussetzung ist, dass das Hotel Frühstück und andere Nebenleistungen wie etwa Parkplatz oder Internet als Paketpreis abrechnet. Möglich ist daneben auch, das Frühstück als Sachbezug zu behandeln. Das Frühstück stellt sich dann als Verpflegung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber dar, vergleichbar der Situation bei einem subventionierten Kantinenessen.
(HDE)
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