Bußgelder für Kaffeeröster
Dallmayr, Tchibo und Melitta wegen
illegaler Absprachen am Pranger
München. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe gegen die Kaffeeröster Dallmayr, Tchibo und Melitta wegen illegaler Preisabsprachen verhängt.
Die Unternehmen hätten sich über Höhe, Umfang und Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander abgesprochen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.
Insgesamt seien Bußgelder in Höhe von 159,5 Millionen Euro gegen die Münchner Alois Dallmayr Kaffee oHG, die Tchibo GmbH in Hamburg und die Melitta Kaffee GmbH in Bremen verhängt worden. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes gab es seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 Gespräche zwischen den Geschäftsführern und Vertriebsleitern.
Die Absprachen wirkten sich unmittelbar zulasten der Verbraucher aus, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an diese weitergegeben hat. So führten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Verbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als einem Euro pro 500-Gramm-Packung.
Darüber hinaus hat die Behörde weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich sowie gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino eingeleitet. Diese Verfahren gegen insgesamt 14 Betroffene sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen werden.
Laut Bundeskartellamt richtet sich die Höhe der Strafe nach dem "tatbezogenem Umsatz" der betroffenen Firmen sowie nach deren Größe. Demnach entfällt auf Tchibo der größte Teil der Strafe, gefolgt von Melitta und Dallmayr. Die Unternehmen hätten nun 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Ob sie davon Gebrauch machten, wisse er nicht, sagte der Sprecher weiter. Zur jeweiligen Höhe der Bußgelder wollte er sich ebenso wie die Sprecher der betroffenen Unternehmen nicht äußern.
Eine Dallmayr-Sprecherin nannte die Geldbuße für das Unternehmen "völlig überzogen". Ob das Unternehmen die Strafe akzeptiere oder dagegen Beschwerde einlegen wolle, sagte die Sprecherin des Unternehmens nicht.
Im Melitta-Konzern in Minden hieß es, das Unternehmen habe erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Bußgeldnorm und demzufolge an der Höhe des Bußgeldes. Melitta werde deshalb Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen. Unternehmenssprecherin Annette Kahre sagte: "Wir bedauern den Vorgang und haben Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal passiert." Kahre sagte, Melitta habe mit den Kartellbehörden uneingeschränkt zusammengearbeitet, um zu einer schnellen Aufklärung beizutragen.
Ein Tchibo-Sprecher bestätigte auf Anfrage den Eingang des Bußgeldbescheids, wollte diesen aber nicht kommentieren. "Zu allen weiteren Fragen inhaltlicher Natur äußern wir uns derzeit nicht", sagte der Sprecher.
Auch der Deutsche Kaffeeverband wollte die Entscheidung nicht kommentieren. Seinen Angaben zufolge erlöste die Branche 2008 rund 4,4 Milliarden Euro. Dabei seien in Deutschland 394 000 Tonnen Röstkaffee und 16 600 Tonnen löslicher Kaffee abgesetzt worden. Bezogen auf die Gesamtmenge von 519 160 Tonnen Rohkaffee summierte sich der Pro-Kopf-Verbrauch auf 6,3 Kilogramm. Weiter teilte der Verband mit, dass die Deutschen im Schnitt täglich drei bis vier Tassen Kaffee trinken, was sich im Jahr auf etwa 148 Liter addiert. Kaffee ist damit das beliebteste Getränk vor Mineralwasser und Bier.
(ddp)
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