Rettungsgasse
Mit Blaulicht durch die Mitte – wenn jede Minute zählt
München. Es macht aktuell bei so manch einem Stau den Eindruck, sie sei im Zuge der Zunahme von ABS, ESP und Airbag ein wenig aus der Mode gekommen: die gute alte Rettungsgasse. Schön, wenn insgesamt weniger passiert; bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind aber alle Autofahrer verpflichtet, sie frei zu machen. Daran erinnert jetzt der ADAC.

Alptraum pur: Wenn wertvolle Minuten verstreichen, weil die Rettungskräfte nicht durchkommen. ©Gerd Altmann / pixelio.de
Dabei – so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen.
Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld erhoben
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf: Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.
Weitere Informationen dazu gibt es beim ADAC.
(Redaktion)
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Bild Nr. 1 © Gerd Altmann / pixelio.de / pixelio.de
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