Recht
Nebenkostenabrechnung bei Mietermehrheit
München. Der BGH hat in einem Urteil vom 28.04.2010, AZ VIII ZR 263/09, in einer wichtigen Praxisfrage entschieden. Dabei ging es um den Sachverhalt, dass mehrere Mieter ein Objekt angemietet haben und der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nur an einen Mieter zugestellt hat.
Der BGH hat für diesen Fall entschieden, dass die Zusendung an einen Mieter genügt und die Nebenkostenabrechnung gegenüber allen Mietern geltend gemacht werden können. Der Fall ist für die Praxis deshalb wichtig, weil für Vermieter häufig das Risiko besteht, dass ein Mieter ggf. aufgrund eines Streits auszieht und dann für den Vermieter nicht mehr ansprechbar ist. Im Rahmen einer Mietermehrheit sollte deshalb ein Vermieter sich rechtsanwaltlich beraten lassen, um diese Situation bereits im Mietvertrag schon mit einzubauen.
(Thieler, Böh, Seitz, Open PR)
Tags:- Mieter
- Vermieter
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