Existenzgründung
Neue Existenz? Neue Firma?
München. Die hohen Gründungskosten von Kapitalgesellschaften in Deutschland stellen für Jungunternehmer und Existenzgründer immer mehr ein Hindernis dar. Die Einbringung von Stammkapital und die Gebühren für Verwaltung und Notar schlagen sich schnell mit bis zu 30.000,- EUR zu Buche - oftmals eine unüberwindbare Hürde, gerade für Existenzgründer.
Besonders attraktiv erscheint hier vor allem das Modell der englischen Ltd. Company – kurz Ltd. -, das mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Die Gründung einer Ltd. ist billig, das erforderliche Mindeststammkapital beträgt nur 1,- EUR und die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt schnell. Die Vorteile der Gründung einer Ltd. vor allem: geringe Gründungskosten, keine Notariatspflicht, keine persönliche Haftung der Gesellschafter, geringe laufende Kosten. Für die Gründung einer Ltd. benötigt man allerdings eine offizielle Geschäftsadresse in England – ein so genanntes „Registered Office“. Nach erfolgter Registrierung der Ltd. in England kann sofort in Deutschland eine Zweigniederlassung errichtet werden und somit wird die Ltd. der deutschen GmbH rechtlich gleich gestellt. Aus steuerrechtlicher Sicht gilt das Doppelbesteuerungsabkommen, d. h. in Deutschland getätigte Leistungen werden i. d. R. auch in Deutschland versteuert.
Interessante Aspekte ergeben sich auch hinsichtlich der Gründung einer „Ltd. & Co. KG“. Die neu gegründete Ltd. fungiert hier als Komplementär (Vollhafter) und bietet eine interessante Alternative zur GmbH & Co. KG, da hier die Gründungskosten ebenso nur einen Bruchteil der deutschen GmbH betragen und eine private Haftung des Komplementärs ausgeschlossen ist.
(offenes Presseportal)
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Zum Thema Gründungskosten sollte sich jeder Gründer über Fördermittel informieren. www.foerdermittelscout.de
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