Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation für Lkw-Fahrer im gewerblichen Verkehr tritt am 10. September 2009 in Kraft
München. Der Stichtag für den Beginn der Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr ist der 10. September 2009. Damit tritt die Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation auch für Lkw-Fahrer in Kraft. Die Regelung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr (Busfahrer) gilt bereits seit 10. September vergangenen Jahres. Das teilte das Innenministerium am Montag, 7. September 2009, in Stuttgart mit.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der
Klassen C1, C1E, C oder CE), muss zusätzlich zum Führerscheinerwerb
den Erwerb einer Grundqualifikation nachweisen. Der Erwerb der Grundqualifikation erfolgt durch erfolgreiche Prüfung bei den Industrie- und
Handelskammern, wobei es folgende drei Möglichkeiten gibt:
- dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
- Erwerb der „großen“ Grundqualifikation durch IHK-Prüfung ohne Vorbereitungskurs, theoretische Prüfung von 240 Minuten und praktische Prüfung von 210 Minuten,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, Kursdauer 140 Zeitstunden mit Fahrpraxis, nur theoretische Prüfung von 90 Minuten.
Unabhängig davon, ob der Lkw-Führerschein vor oder nach dem Stichtag
erworben wurde, müssen Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr
eingesetzt werden, ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung
erneuern. Dieser 35-Stunden-Kurs ohne Abschlussprüfung wird
von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Wer am 9. September
2009 bereits Inhaber eines Lkw-Führerscheins ist, muss die erste Weiterbildung in der Regel bis spätestens 9. September 2014 absolvieren. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins kommt aber eine Übergangsfrist bis spätestens 9. September 2016 in Betracht.
Der Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erfolgt durch Eintrag der
Schlüsselzahl 95 in den Führerschein aufgrund
- einer Bescheinigung der IHK über die erfolgreiche Prüfung zur Grundqualifikation,
- einer Bescheinigung einer anerkannten Ausbildungsstätte über die Teilnahme an einer Weiterbildung.
Nähere Informationen sind im Internet-Auftritt www.service-bw.de unter
dem Stichwort „Berufskraftfahrer-Qualifikation“ zu finden. Auskünfte erteilen auch die Industrie- und Handelskammern und die Führerscheinstellen bei den Stadt- und Landkreisen.
(Innenministerium Baden-Württemberg)
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