Nichtraucherschutzgesetz
Landtag beschließt Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes
München. In Bayern darf künftig in kleinen Gaststätten, Nebenräumen und Bierzelten wieder geraucht werden.
Der Landtag beschloss am Mittwoch mit einem Großteil der Stimmen von CSU, FDP und einem Abgeordneten der Freien Wähler einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes. Zwei CSU- und ein FDP-Abgeordneter stimmten gegen den Entwurf, ein CSU-Mann enthielt sich.
Die beschlossene Reform räumt dem Gesundheitsministerium die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn durch technische Maßnahmen vor dem Passivrauchen geschützt wird. Ein Schlupfloch im bisherigen Gesetz, das die Entstehung der umstrittenen Raucherclubs bewirkt hatte, wird durch die Änderung geschlossen. Raucherclubs sind somit künftig nicht mehr erlaubt. An allen öffentlichen Orten gilt weiterhin ein striktes Rauchverbot. Die Gesetzesreform tritt am 1. August in Kraft.
Vorangegangen war eine hitzige Debatte, in der die SPD und die Grünen der CSU vorwarfen, den Gesundheitsschutz auf dem "Altar der Koalitionsvereinbarung" mit der FDP zu opfern.
(Redaktion)
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