Ökodesign-Richtlinie
Für Fernseher und Standby wird es ernst
München. Produkte müssen den Durchführungsverordnungen der Ökodesign-Richtlinie entsprechen, andernfalls dürfen sie in der EU nicht mehr hergestellt oder hierhin importiert werden.
Die Ökodesign-Richtlinie und das "Energiebetriebene-Produkte-Gesetz" (EBPG) sollen zur Verringerung der negativen Umweltauswirkungen von energiegetriebenen oder energieverbrauchsrelevanten Produkten beitragen.
Für die betroffenen Produktgruppen gelten Mindestanforderungen, die in sogenannten Durchführungsverordnungen durch die EU festgelegt werden und unmittelbar in der gesamten EU gelten. Vorgeschaltet ist ein umfangreicher Konsultationsprozess unter Verantwortung der EU-Kommission, an dem die Mitgliedstaaten, die betroffene Industrie sowie Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind.
Es sind bereits mehrere Durchführungsverordnungen in Kraft, so z.B. die für Büro- und Straßenbeleuchtung, einfache Set-Top-Boxen sowie für Netzteile und Ladegeräte.
Die betroffenen Produkte dürfen die CE-Kennzeichnung nur noch dann erhalten, wenn die dort definierten Mindestanforderungen eingehalten werden. Andernfalls dürfen sie in der EU nicht mehr hergestellt oder hierhin importiert werden.
Für Leuchtmittel gilt dies seit dem 1. September 2009. Hersteller und Importeure dürfen seither Leuchtmittel, die den Anforderungen der EG 244/2009 nicht entsprechen, nicht mehr in den Binnenmarkt einführen. Betroffen sind nicht klare Glühbirnen, also mattierte, opalisierte, satinierte oder anders beschichtete Lampen.
Händler und Verbraucher sind indirekt betroffen, denn bereits vorhandene Produkte, sei es in Lägern oder Verkaufsräumen, oder bereits im Einsatz beim Verbraucher, dürfen weiterhin verkauft bzw. verbraucht werden. Die Herstellung von Produkten für den Export in Länder außerhalb der EU ist von den Durchführungsverordnungen bzw. von der Ökodesign-Richtlinie ebenfalls nicht betroffen.
Mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtline in deutsches Recht ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) befasst. In einem eigens dafür angelegten Internet-Portal der BAM finden Sie alle aktuellen Informationen zu diesem Thema.
Im Rahmen des „Aktionsplans für Nachhaltiges Konsumieren und Produzieren und für Nachhaltige Industriepolitik“ beschäftigt sich die EU-Kommission bereits mit der zukünftigen Ausweitung des Geltungsbereichs der Öko-Designrichtlinie.
(IHK)
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