Schenkung
Rechtlichen Fallstricke beachten und richtig schenken
Hamburg. Zu früh gefreut - Schenken ist gar nicht so einfach! Die Motive für lebzeitige Schenkungen sind vielfältig. "Häufig wollen Eltern ihren Kindern eine Starthilfe zukommen lassen, manche wollen sich mit der Schenkung von Verwaltungslasten befreien, die meisten wollen Steuern sparen", so Hayo Schapp von der Hamburgischen Notarkammer.
Oft geht es auch darum, Pflichtteilsansprüchen Angehöriger zuvor zu kommen. Der Vorteil: Das Vermögen wird zu einem Zeitpunkt verteilt, zu dem man noch die Kontrolle hat! So hofft der Schenker Streit unter den späteren Erben zu vermeiden. Damit sich dieser Wunsch jedoch nicht in sein Gegenteil verkehrt, ist auf einige rechtliche Fallstricke zu achten.
Besitz übertragen
Übertragen Eltern ihr Haus auf eines ihrer Kinder, damit es sie in der Unterhaltung entlastet, stellt sich die Frage, ob sich das beschenkte Kind im Erbfall den Wert des Hauses auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder ob es gegenüber den anderen Kindern privilegiert sein soll, indem es das Haus zusätzlich erhält. "Die Eltern müssen dies bereits bei der Übertragung eindeutig klarstellen", erklärt Schapp.
Werden keine klaren Bestimmungen zur Anrechenbarkeit getroffen, entbrennt Streit darüber, was von den Eltern tatsächlich gewollt war. "Manch Erblasser würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, welchen Ärger er unter seinen Kindern angerichtet hat, obwohl er doch nur das Beste wollte", so Schapp.
Pflichtteilsansprüche beachten
Ein ähnliches Problem der Berücksichtigung von Schenkungen stellt sich auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Ein Beispiel: Eine Mutter macht einem ihrer Kinder ein Geschenk und setzt das andere zum Ausgleich dafür zu ihrem Alleinerben ein. Hier steht dem beschenkten Kind im Erbfall trotz der Schenkung ein Pflichtteilsanspruch zu. Es stellt sich aber die Frage, ob das Geschenk den Pflichtteilsanspruch schmälert. "Auch dies hängt von den Bestimmungen der Mutter ab, welche diese bei der Schenkung getroffen hat.", weiß Schapp. Verkompliziert wird die Lage beim Pflichtteil dadurch, dass zwischen Ausgleichung und Anrechnung unterschieden wird, die auch nebeneinander in Betracht kommen. Für den Laien sind diese Unterschiede kaum nachvollziehbar, so dass oftmals eine Beratung durch einen Fachmann unerlässlich ist.
Schapp: "Ein Notar hätte auch auf die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts des beschenkten Kindes im Gegenzug für die Schenkung hingewiesen.
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Thorben Wengert / Pixelio.de
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