Gegenstands-Schutz
Wie sinnvoll ist der „Schutz fürs Lieblingsstück“?
München. Unter dem Namen „Gegenstands-Schutz“ bieten Ergo und Ergo Direkt seit kurzem eine Versicherung an, mit der Kunden wertvolle Einzelstücke versichern können, etwa Schmuck, Musikinstrumente oder Mobiltelefone. test.de hat überprüft, ob eine solche Police sinnvoll ist.

Handys sind auch der Deutschen "Lieblingsstücke", auf jedenfall sind sie teuer. Für sie und andere Gegenstände bietet die ERGO neuerdings eine Gegenstandsversicherung an. Nur - was bring sie? ©Joachim Kirchner / pixelio.de
Die Versicherung zahlt ähnlich wie eine Hausratversicherung, wenn ein wertvoller Gegenstand bei einem Einbruch gestohlen oder zum Beispiel durch Sturm oder Hagel zerstört wird. Leistungen gibt es auch dann, wenn der Schaden nicht in der Wohnung, sondern unterwegs passiert. Anders als in der Hausratversicherung ist auch einfacher Diebstahl versichert, beispielsweise wenn Taschendiebe das teure Smartphone entwenden. Auch wenn der Versicherte selbst versehentlich das neue Notebook fallen lässt, ist dies ein Fall für den Gegenstands-Schutz.
Auch Erbstücke und Geschenke können versichert werden
Versicherbar sind alle Gegenstände aus dem privaten Eigentum, egal ob neu oder gebraucht, ob Geschenk oder Erbstück. Den Wert von Antiquitäten, Kunstgegenständen oder Schmuckstücken müssen Kunden mit einem Gutachten belegen, wenn sie keinen Kaufbeleg haben. Allerdings gibt es Grenzen: Beispielsweise lässt sich eine Geige nur bis maximal 5 000 Euro versichern – und dann auch nur, wenn sie ihrem Besitzer erst seit höchstens einem Jahr gehört. Auch bei Mobiltelefonen und anderen Geräten darf das Kaufdatum nicht zu lange zurückliegen.
Wenn es nicht zu reparieren ist, wird neu gekauft
Wird ein versicherter Gegenstand beschädigt, kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf. Ist es irreparabel zerstört, erhält der Kunde die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines eventuell noch vorhandenen Restwerts. Bei Raub oder Diebstahl erhält der Kunde die vereinbarte Versicherungssumme. Bei manchen Gegenständen wie zum Beispiel Mobiltelefonen, Fernsehern oder Möbeln sinkt die Versicherungssumme von Jahr zu Jahr. Auch der Beitrag wird entsprechend gesenkt. Hier bietet die Hausratversicherung umfassenderen Schutz, da der Kunde von ihr immer den Wiederbeschaffungswert erhält. Für Sachen von bleibendem Wert wie Musikinstrumente oder Schmuck bleibt die Versicherungssumme konstant und beträgt in der Regel 90 Prozent des Kaufpreises.
Teurer Vollkaskoschutz
Kunden müssen schon sehr an ihrem Handy oder der antiken Kommode hängen, um die Gegenstandsversicherung der Ergo abzuschließen. Denn im Verhältnis zu einer Hausratversicherung ist der Gegenstands-Schutz teuer. So zahlt jemand für ein neues Smartphone im Wert von 500 Euro in drei Jahren insgesamt 168 Euro Beitrag. Dafür ist das Gerät im ersten Jahr mit 450 Euro, im zweiten mit 350 Euro und im dritten Jahr mit 250 Euro versichert. Wird das Handy im dritten Jahr geklaut, erhält der Kunde also nur 82 Euro mehr an Leistung, als er zuvor an Beiträgen eingezahlt hat. Eine Halskette im Wert von 5 000 Euro ist dauerhaft mit 4 500 Euro versichert, hierfür muss der Kunde pro Jahr stattliche 333,60 Euro zahlen. Für dieses Geld bekäme er schon eine sehr gute Hausratversicherung, die seinen gesamten Besitz und nicht nur einen einzelnen Gegenstand umfasst.
Fazit: Hausratversicherung meist besser
Mit den günstigsten Policen im Test von Hausratversicherungen kostet der Schutz je nach Wohnort zwischen 50 und 100 Euro im Jahr. Zugrunde gelegt ist dabei eine 100-Quadratmeter-Wohnung mit einer Versicherungssumme von 65 000 Euro. Wertsachen sind dabei mit mindestens 13 000 Euro versichert, außerhalb des Hauses leistet die Hausratversicherung je nach Vertrag üblicherweise zwischen 10 Prozent und 30 Prozent der Versicherungssumme. Für teure Musikinstrumente oder besonders wertvolle Schmuckstücke hingegen taugen weder der Gegenstands-Schutz noch eine normale Hausratversicherung. Hierfür brauchen Kunden eine Spezialversicherung. Die zahlt dann oft auch bei Beschädigung.
(Redaktion)
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