Sicherungsverwahrung
"Wir müssen Menschen vor gefährlichen Gewalttätern schützen können"
München. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute anlässlich der anstehenden Entlassung und Abschiebung des so genannten "Westparkmörders" nachdrücklich dafür eingesetzt, die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung für Straftäter, bei denen sich während der Haft zeigt, dass sie hochgefährlich sind, zu erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr die bisherige Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. ©s.media / pixelio.de
"Im Fall des Westparkmörders haben Staatsanwaltschaft und Polizei alle noch bestehenden Möglichkeiten, auf eine Unterbringung hinzuwirken, genutzt. Das Gericht hat die hohen Voraussetzungen als nicht gegeben angesehen. Wenn die Reform der Sicherungsunterbringung so kommt wie jetzt vorgesehen, haben wir in Zukunft aber gar keine Instrumente mehr an der Hand, gefährliche Straftäter nachträglich unterbringen zu können."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr die bisherige Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Nach den derzeitigen Plänen des Bundesjustizministeriums sollen diese Fälle dadurch gelöst werden, dass die Möglichkeiten, bereits im Urteil Sicherungsverwahrung vorzubehalten, erweitert, und dafür die nachträgliche Unterbringung völlig abgeschafft wird. "Was aber geschieht mit Straftätern, bei denen sich erst während der Haft zeigt, dass sie gestört und eine Gefahr für die Allgemeinheit sind?", so Merk.
Merk: "Für diese - wenigen, aber extremen - Fälle, brauchen wir weiterhin ein Instrument. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns hier durchaus Möglichkeiten, die wir zum Schutz der Menschen ausschöpfen müssen."
(Redaktion)
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