Gründerförderung
Geschenke vom Staat - Es gibt viele Gründe fürs Gründen
München. Es geht mit selbstgebackenem Kuchen oder Computerspielen, man kann es aber auch als Kosmetikerin oder Werbetexter wagen: Sein eigener Chef werden. Immer mehr Bundesbürger erfüllen sich den Traum von der Freiheit – 2010 haben sich 936.000 Menschen selbstständig gemacht, acht Prozent mehr als 2009.

Wo bekommen Gründer finanzielle Unterstützung her? Es gibt viele Möglichkeiten. ©Kellermeister / pixelio.de
Doch häufig ist die Finanzierung der Knackpunkt. Dabei gibt es zahlreiche Töpfe, die man anzapfen kann. Wie angehende Selbstständige an Fördermöglichkeiten herankommen, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Viele Hürden auf dem Weg in die Selbständigkeit
Meist beginnt es mit einer guten Idee. Doch auf dem Weg in die Selbstständigkeit gibt es viele Hürden. Gleich am Anfang steht die Frage nach der Finanzierung. Wie soll die Betriebsausstattung bezahlt werden? Und wovon leben, bis es hoffentlich einmal läuft? “Der Fehler, den Jungunternehmer oft machen, ist, zu knapp zu kalkulieren. Damit wächst das Risiko, auf halber Strecke zu verdursten”, sagt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S Rechtsschutzversicherung. “Die gute Nachricht: Angehende Selbstständige erhalten Unterstützung.” Tatsächlich haben Gründer eine gewaltige Menge von Geldtöpfen zur Auswahl: In Deutschland gibt es zwischen 1.500 und 2.000 verschiedene Förderprogramme, die von staatlichen Stellen, Institutionen, Regionen und Unternehmen angeboten werden. Daher ist es nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Am Anfang sollte deswegen eine ausführliche Beratung stehen. Ansprechpartner findet man bei den Industrie- und Handelskammern, bei der KfW Bankengruppe, der Arbeitsagentur, dem Förderinstitut des jeweiligen Bundeslandes oder auch bei einem Gründungszentrum, das es mittlerweile in fast jeder Stadt gibt. Ein Hilfsmittel zur Suche nach geeigneten Programmen ist auch die Website www.foerderdatenbank.de.
Geschenke vom Staat nutzen
Arbeitslose mit dem Wunsch zur Selbstständigkeit, können vom Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit profitieren. “Das Geld soll Gründern in der Anfangsphase eine Absicherung garantieren”, erklärt Anne Kronzucker. “Der Gründungszuschuss ist ein Geschenk. Er muss nicht zurückgezahlt werden – egal, ob sich das Geschäft einmal trägt oder nicht.” Voraussetzung ist, dass die Antragsteller (nach neuer Rechtslage) noch für 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und wenigstens einen Tag arbeitslos gemeldet sind.
Auch, wer selbst gekündigt hat, kann gefördert werden; hier gibt es jedoch eine Sperrzeit wie auch beim Bezug von Arbeitslosengeld. Allerdings hat die Regierung im November 2011 einige Einschnitte beschlossen: Damit entfällt der bisherige Rechtsanspruch. Ab jetzt liegt es im Ermessensspielraum der Arbeitsagentur, ob ein Antrag bewilligt wird. “Es wird damit noch wichtiger, die Tragfähigkeit des Konzepts überzeugend darzustellen”, betont die D.A.S. Expertin. “Am besten, man lässt sich von der Handwerkskammer, dem jeweiligen Berufsverband oder einem Existenzgründungszentrum eine ausführliche Expertise ausstellen.”
Auch die Dauer der Förderung ändert sich 2012
Auch die Förderdauer hat sich geändert: Bislang erhielten Gründer neun Monate lang einen Zuschuss in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes und zusätzlich eine Pauschale zur sozialen Absicherung von 300 Euro im Monat. Danach wurde – nach Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur – die Pauschale von 300 Euro sechs Monate lang weiter geleistet. Jetzt wird die Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale nur noch für sechs Monate gezahlt. Im Anschluss kann die 300-Euro-Pauschale für weitere neun Monate beantragt werden. Auch für ALG-II-Bezieher gibt es übrigens staatliche Hilfen bei einer Existenzgründung: Ihnen kann das sogenannte Einstiegsgeld gewährt werden. Diese Leistung wird zusätzlich zum ALG II ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Günstige Kredite auch ohne Eigenkapital
Gründern fällt es oft schwer, Kredite zu bekommen, weil sie die nötigen Sicherheiten nicht vorweisen können. Um angehenden Unternehmern trotzdem die Möglichkeit zu geben, ihren Traum zu verwirklichen, hat der Staat eine ganze Reihe Förderkredite entwickelt. Das sind Kredite, die speziell auf Gründer zugeschnitten sind. Vorteile: Niedrige Zinsen und eine lange Laufzeit. Bei einigen Programmen müssen in den ersten Jahren außerdem keine Tilgungsraten, sondern nur die Zinsen gezahlt werden.
Die KfW hält Kredite speziell für Gründer parat
Selbst, wer kein Eigenkapital zur Verfügung hat, braucht die Hoffnung nicht aufzugeben: In diesem Fall bietet sich zum Beispiel der Gründerkredit StartGeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an: Damit kann notfalls auch der gesamte Kapitalbedarf des Unternehmens finanziert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Dabei wird der Kredit über die Hausbank des Gründers beantragt. Die KfW stellt die Bank jedoch zum Teil von der Haftung für einen Kreditausfall frei, was die Bewilligung des Kredites oft erleichtert. Bei kleineren Vorhaben ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds Deutschland denkbar, der sich an Gründer mit einem Bedarf bis zu 20.000 Euro richtet.
Früh informieren und ein schlüssiges Konzept vorlegen
Die Europäische Union und die Bundesländer unterstützen Gründer ebenfalls mit finanziellen Hilfen. “Wichtig ist, dass man früh anfängt sich zu informieren und ein schlüssiges Konzept vorlegen kann”, so die D.A.S. Expertin. “Die meisten Fördermittel müssen beantragt werden, ehe man mit der Umsetzung seiner Geschäftsidee beginnt. Bei dieser Beantragung muss meist einen Businessplan vorgelegt werden – also ein Konzept, das von der Qualifikation des Gründers über die Geschäftsidee bis hin zu Fragen nach der Konkurrenzsituation, der Kundenzielgruppe oder der geplanten Werbung alles enthält, was für das künftige Unternehmen von Bedeutung sein kann. Dabei müssen auch Zahlen, wie etwa Kosten- und Umsatzschätzungen präsentiert werden. Muster für den Businessplan finden sich im Internet; auch Gründungszentren oder die örtliche IHK können dazu Informationen liefern.”
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
(Redaktion)
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