30.07.2010  12:47 Uhr

Steuerpflichtige
Die Steuern für das 3. Quartal sind fällig

München. Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das 3. Quartal 2010 fällig werdenden Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen bis spätestens 16. August an das Kassen- und Steueramt zu entrichten sind.

 Durch die rechtzeitige Begleichung der Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist oder eine entsprechende Ermächtigung beim Kassen- und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen wird gebeten, unbedingt die – im letzten Bescheid aufgeführte – 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben. 

Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Konten für Steuerzahlungen

Folgende Konten stehen für Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen zur Verfügung:

Postbank München Konto 919803 BLZ 700 100 80
Stadtsparkasse München Konto 203000 BLZ 701 500 00
HypoVereinsbank München Konto 81300 BLZ 700 202 70 

Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die lästige Terminüberwachung und dem Kassen- und Steueramt zusätzlichen Aufwand.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Steuern
  • 3. Quartal
  • Kassen und Steueramt
  • Einzahlungen
  • Steuerpflichtige
  • Steuern

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Thorben Wengert / pixelio.de



 


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