08.02.2012  13:02 Uhr

Warteschleifen
Gute Nachrichten für Telefonkunden!

München. Anbieter dürfen zukünftig keine Gebühren mehr für die Zeit verlangen, die Telefonkunden in einer Warteschleife verbringen. Stattdessen gibt es eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Diese kundenfreundliche Entscheidung hat kürzlich der Bundestag getroffen.

Auch wer den Telefonanbieter wechselt darf sich freuen. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss nun innerhalb eines Werktages erfolgen. Klappt das nicht, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Kunden weiterhin telefonieren können. Mehr Rechte gestanden unsere Volksvertreter Telefonkunden beim Umzug zu. So kann man seinen alten Vertrag jetzt mitnehmen, ohne dass die Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der Anbieter den Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

Anspruch auf Mitnahme der Festnetz-Rufnummer

Beim Wechsel des Festnetz-Telefonanbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Eine entsprechende Regelung wurde in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust ihrer gewohnten Rufnummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Seit 2002 können auch Mobilfunkkunden ihre Handy-Nummer beim Anbieterwechsel behalten.

Die hiergegen gerichtete Klage von T-Mobil wies das Verwaltungsgericht Köln damals ab (VG Köln, Az.: 11 K 4430/00). Aber Vorsicht, warnen ARAG Experten:

Ein Wechsel des Anbieters liegt nur vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.

Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht dann im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht.

Quelle: ARAG 


 

(Redaktion)

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Rainer Sturm / pixelio.de / pixelio.de



 


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