21.10.2009  12:42 Uhr

Quelle-Aus
Was Quelle-Kunden jetzt zu beachten haben...

München. Hier erfahren Quelle-Kunden alles über Vorauszahlungen, fehlerhafte Waren, Ratenkauf und Gutscheine.

Fehlerhafte Ware

Was wird aus Ansprüchen von Kunden, zum Beispiel bei fehlerhafter Ware, wenn das Kaufhaus/der Versandhändler Insolvenz anmeldet und den Geschäftsbetrieb einstellt?

Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hat der Händler; sie erlischt faktisch erst, wenn die Firma endgültig den Geschäftsbetrieb aufgibt. Durch den Anspruch auf Gewährleistung kann sich der Kunde eventuelle Mängel an seiner Ware auch während der Insolvenz kostenlos beseitigen lassen. Zwar können Kunden ihre Ansprüche im Fall der vollständigen Geschäftsaufgabe infolge einer Insolvenz auch beim Insolvenzverwalter geltend machen; allerdings sind die Erfolgsaussichten wegen der Vielzahl der Forderungen gering. Davon unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben. Hat der Produzent eine Garantie gegeben, kann der Kunde mangelhafte Ware direkt dort beanstanden.

Vorauszahlungen

Was geschieht, wenn der Kunde Ware angezahlt, aber noch nicht erhalten hat?

Im schlimmsten Fall können die Kunden Pech haben und ihre Anzahlungen/Vorauszahlungen gehen in die Insolvenzmasse über. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Winkt er ab, bleibt nur noch, zu versuchen, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Allerdings zeigen alle Erfahrungen, dass die Kunden da wenig Chancen haben.

Ratenkauf

Was passiert, wenn der Kunde Ware auf Raten gekauft hat?

Die Raten für gelieferte Ware muss der Kunde auf jeden Fall bezahlen. Nennt der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, die Rate auf dieses Konto zu überweisen. Achtung: Es ist ratsam, die Echtheit der Angaben zu überprüfen, etwa durch telefonische Nachfrage, um nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer reinzufallen.

Bestellte Ware

Muss der Kunde bestellte Ware bezahlen, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

Hat der Kunde auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden. Auf Vorkasse sollten sich Kunden bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da sie das Risiko tragen, dass ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.

Gutscheine

Behalten Gutscheine ihre Gültigkeit? Wenn ja: Wo kann der Kunde sie einlösen?

Wie Vorauszahlungen können auch Gutscheine - läuft`s besonders schlecht - der Insolvenzmasse zugeschlagen werden. Unser Rat: Bei insolventen Unternehmen Gutscheine stets so schnell wie möglich einlösen! Einzulösen sind die Bons nach wie vor beim Händler, der sie ausgestellt hat.


 

(vz)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/stonewashed



 


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