- 06.08.2010, 11:37 Uhr
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Nürnberg stellt Frist für Zigarren-Lounge
Im Streit über den Betrieb einer Nürnberger Zigarren-Lounge stellt die Stadt der Betreiberin eine Frist. Das Ordnungsamt will von der Durchsetzung des strikten Rauchverbots in der «Casa del Habano» dann vorläufig absehen, wenn die Inhaberin bis zum 16. August nachweist, Klage einreichen und Antrag auf Rechtsschutz bei Gericht stellen zu wollen
© Thorsten Freyer / pixelio.de
Dies teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Das seit dem 1. August geltende Nichtraucherschutzgesetz nehme weder bestimmte Gaststättenbetriebsarten vom Rauchverbot aus noch ermächtigt es die Stadt, Ausnahmen zuzulassen, hieß es. Dennoch hatte das Ordnungsamt der Betreiberin in Aussicht gestellt, bei Einlegung einer Popularklage oder einer Verfassungsbeschwerde vorläufig von einem Vollzug des Rauchverbots abzusehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht verletzt das strikte Rauchverbot weder die Grundrechte von Rauchern noch die der Inhaber der Gaststätten.
Als Alternative sieht das Ordnungsamt nur die Möglichkeit, dass
die Lounge-Inhaberin ihr Konzept so gestaltet, dass das Lokal nicht
mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine
Speisen und Getränke mehr anbieten.
(ddp-bay)
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