Netto-Gehälter steigen 2013
Arbeitnehmer freuen sich über mehr Geld trotz Belastungen beim Pflege-Beitrag
Münster & Münsterland. Arbeitnehmer werden sich im Januar über ihre Gehaltsabrechnung freuen: Dank steuerlicher Änderungen und Neuregelungen bei Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung landet ab diesem Jahr mehr Netto vom Brutto auf ihrem Konto.
Die für Gehaltsabrechnungen wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Steuer: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf ab sofort 8.130 € pro Jahr. Das ist minimal mehr als die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erzwungen Berücksichtigung des Existenzminimums, die lediglich einen Freibetrag von 8.124 € notwendig macht.
- Rentenversicherung: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Damit fällt diese Abgabe auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1995. Grund für die Absenkung ist der üppige Überschuss in der Rentenkasse. Die Rücklagen sind über die Marke von anderthalb Monatsausgaben geklettert. Gleichzeitig steigt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 € .
- Krankenversicherung: Für die Krankenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 auf 3.937,50 € angehoben – für Betroffene ein spürbarer Abgabenanstieg.
- Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt in der Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen sogar auf 2,3 Prozent. Folge: Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, aber in keine Pflegestufe fallen, können neben den zuvor schon möglichen höchstens 200 € jetzt insgesamt 345 € monatlich bekommen. Auch in den Pflegestufen I und II gibt es Leistungserhöhungen. Außerdem erhöht sich in der Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 auf 3.937,50 €.
- Arbeitslosenversicherung: Auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung klettert die Bemessungsgrenze in Westdeutschland mit Beginn des neuen Jahres von 5.600 auf 5.800 €.
(Jürgen Stilling, WN)
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