10.10.2011  17:02 Uhr

Versicherungstipp
Was tun bei Wildunfällen?

Düsseldorf. Jedes Jahr im Herbst steigt die Anzahl der Wildunfälle. ARAG-Experten raten zu besonderer Aufmerksamkeit. Die Grundregeln: keine hektischen Ausweichmanöver und Polizei verständigen.

Steht ein Tier am Fahrbahnrand, lässt es sich oft noch durch Hupen vertreiben. Ausweichmanöver sollten vermieden werden, denn mögliches Übersteuern erhöht die Gefahr eines schlimmeren Unfalls. Bei einem Zusammenstoß mit dem Tier muss die Polizei verständigt werden, die den zuständigen Förster informiert. Ein verletztes Tier darf auf keinen Fall angefasst oder eigenständig abtransportiert werden. Dies ist Sache des Waldbesitzers.

Teilkasko oder Vollkasko?

Für Unfälle mit Haarwild – dazu zählen Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs und Hase – kommt die Teilkaskoversicherung auf. Für Schäden am Wagen gilt dabei: Ist der Schaden nicht direkte Folge eines Zusammenstoßes mit dem Wildtier, sondern etwa durch Ausweichen verursacht, deckt die Teilkasko das gegebenenfalls unter dem Aspekt „Rettungskosten“ ab. So entschied es das Amtsgericht München in einem konkreten Fall (AG München, Az.: 345 C 3874/08). Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug in jedem Fall.


 

(lifepr)

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