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Fahrausweisprüfungen 2011: Deutlich weniger Schwarzfahrer unterwegs
Hannover. Die üstra hat bei Ihren Fahrausweisprüfungen in 2011 deutlich weniger Schwarzfahrer angetroffen als ein Jahr zuvor. Das belegt die Schwarzfahrerstatistik 2011. Danach wurden 64.002 Personen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. In 2010 wurden 74.125 Schwarzfahrer gezählt. Das entspricht einem Rückgang von 13,7 Prozent.
Die Schwarzfahrerquote – also das Verhältnis von überprüften Fahrgästen zu Schwarzfahrern – betrug 1,81 Prozent (Vorjahr: 1,91 Prozent). „Der Rückgang der Schwarzfahrerquote zeigt an, dass wir mit unseren Kontrollen unser Ziel erreicht haben: nämlich die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken“, erklärte dazu André Neiß, der Vorstandsvorsitzende der üstra. Dies sei besonders erfreulich für die große Mehrheit der zahlenden Fahrgäste, die Fahrausweisprüfungen begrüßen, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Für ihre Kontrollen setzten die hannoverschen Verkehrsbetriebe im letzten Jahr 41 Prüfer der üstra und 23 Prüfer der protec service GmbH ein. André Neiß dankte im Namen des Vorstandes allen Prüfern für ihre Arbeit im vergangenen Jahr: „Sie machen einen gewiss nicht einfachen, aber wichtigen Job, und sie machen ihn durchweg gut, nämlich freundlich und mit Fingerspitzengefühl.“
Wer ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, hat gemäß den Beförderungsbestimmungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro zu zahlen. Es erhöht sich auf 47 Euro, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt wird. Dadurch nahm üstra im letzten Jahr 1,249 Millionen Euro ein – ein Rückgang um 12,9 Prozent gegenüber 2010 (1,433 Millionen Euro).
André Neiß betonte, es gehe der üstra nicht darum, möglichst hohe Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt zu erzielen: „Unser Ziel ist es, im Interesse der zahlenden Fahrgäste durch unsere Kontrollen mehr Ehrlichkeit beim Ticketerwerb und damit höhere Einnahmen aus dem Ticketverkauf zu bewirken.“
Gegen 5.689 der erwischten Schwarzfahrer stellte die üstra – neben dem erhöhten Beförderungsentgelt – in 2011 zusätzlich einen Strafantrag. Das geschieht bei Wiederholungstätern und im Fall von gefälschten oder manipulierten Fahrscheinen.
Quelle: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
(Redaktion)
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