IVD
Abschreibung für energetische Modernisierung von Immobilien zügig verabschieden
Niedersachsen-Ost. Nach dem Scheitern des Gesetzes über die steuerliche Abschreibung energetischer Modernisierungsmaßnahmen im Bundesrat appelliert der Immobilienverband IVD an den Bundestag und die Bundesländer, zügig zu einer Einigung zu kommen.
„Jede Verzögerung bei der Verabschiedung dieses Gesetzes bewirkt eine Verschiebung geplanter Sanierungsmaßnahmen, weil sich Eigentümer nicht sicher sind, welche steuerliche Abschreibung für sie greift“, kritisiert Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern im Immobilienverband IVD die Verzögerung. „Offensichtlich ist sich auch die Regierungskoalition nicht einig darüber, ob der Vermittlungsausschuss im Bundesrat angerufen werden soll. Dies sollte jedoch umgehend erfolgen, um Rechtssicherheit für die Bauherren und Eigentümer herzustellen“, sagt Beck weiter.
Nach Ansicht des IVD darf der Gesetzgeber die Absicht, die energetische Sanierung von Gebäuden auch durch steuerliche Anreize zu fördern, trotz des Vorbehalts des Bundesrates, nicht aufgeben. Die breite Zustimmung in der Öffentlichkeit, die sowohl von Vertretern der Immobilien-Eigentümer als auch der Mieter von Wohnungen erklärt worden ist, sollte der Maßstab für eine Einigung im Bundesrat sein.
Refinanzierung der Bundesländer und Progressionsvorbehalt
Die Ablehnung des Gesetzespakets im Bundesrat erfolgte aus zwei Gründen. Zum einen bestehen die Bundesländer auf einer Refinanzierung der zu erwartenden Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 900 Millionen Euro, zum anderen bemängelt der Bundesrat, dass die Auswirkung der Regelung von der Höhe des individuellen Steuersatzes abhänge. „Aus früheren Regelungen kennen wir bereits die Möglichkeit der progressionsunabhängigen Gestaltung von steuerlicher Förderung; ein Beispiel war das Baukindergeld“ erläutert Hans-Joachim Beck. Der Gesetzgeber könnte daher den Bedenken des Bundesrats Rechnung tragen, indem er sich eines solchen Vorbilds bedient. „Bei selbstgenutzten Immobilien könnte ein bestimmter Prozentsatz der Investitionskosten von der Steuerschuld abgesetzt werden. In einer solchen Lösung ersetzt dieser Prozentsatz den individuellen Steuersatz. Dieser Abzug von der Steuerschuld wird genauso wie eine Abschreibung über insgesamt 10 Jahre gewährt“, sagt Beck. Diese Lösung sei jedoch nur für selbstgenutzte Immobilien möglich, so Beck weiter. „Für vermietete Immobilien muss der Gesetzgeber dagegen an den bestehenden Plänen festhalten und die erhöhte Absetzung mit 10 Prozent für 10 Jahre einführen.“
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, privates Kapital in die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien zu lenken. Von diesem Ziel darf nach Ansicht des IVD nicht abgewichen werden. Mit der Trennung der selbstgenutzten und der vermieteten Immobilie werde zusätzlich den sozialpolitischen Bedenken Rechnung getragen. Eigenheimbesitzer in den unteren Einkommensstufen würden bei dem Lösungsansatz des Abzugs von der Steuerschuld gleich behandelt mit den höheren Einkommensgruppen. Will man ernsthaft privates Kapital in die energetische Sanierung von Gebäuden lenken, so ist aber daher nach Ansicht des IVD bei vermieteten Gebäuden die Progressionsabhängigkeit der Förderung hinzunehmen.
Auch für die Refinanzierung der Steuerausfälle bei den Bundesländern könnte sich nach Ansicht des IVD ein Lösungsansatz am Horizont abzeichnen. Die Bundesländer verhandeln derzeit mit der Bundesregierung über die Fortschreibung der Mittel für die Wohnungsbauförderung der Bundesländer. Diese sogenannten Kompensationsmittel werden seit dem Übergang der Zuständigkeit für die Wohnraumförderung vom Bund auf die Länder in Höhe von ca. 518 Millionen Euro bezahlt. „Wir appellieren an Bund und Länder, diese Mittel über das Jahr 2012/2013 hinaus fortzuschreiben und gegebenenfalls aufzustocken. Damit sollte eine Einigung möglich und das Gesetzespaket durch den Vermittlungsausschuss des Bundesrates gebracht werden können“, zeigt sich Hans-Joachim Beck überzeugt.
Quelle: Immobilienverband Deutschland
(Redaktion)
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