Telekom-Paket
Neuer europäischer Rechtsrahmen für Telekommunikation
Niedersachsen-Ost. „Das sogenannte Telekom-Paket schafft Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das gilt etwa für den Ausbau von Breitband-Netzen der nächsten Generation. „Wer in Highspeed-Internet investiert, profitiert vom Telekom-Paket“, sagte Scheer.
Nationale Regulierungsbehörden müssen bei ihren Entscheidungen künftig die Investitionsrisiken der Anbieter angemessen anerkennen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern zulassen.
„Die Breitband-Investitionen sind kaum von einzelnen Unternehmen zu stemmen. Kooperationen dürfen nicht grundsätzlich durch kartellrechtliche Bedenken unterbunden werden“, betonte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Mit dem Telekom-Paket wird auch eine flexiblere Frequenzvergabe für mobile Breitband-Netze eingeführt. „Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen werden wertvolle Frequenzen frei, die zur drahtlosen Internet-Versorgung genutzt werden können. Das ist im Telekom-Paket fest verankert“, so Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Das Paket gibt weitere Rahmenbedingungen für die europäische Telekommunikations-Branche vor. Neben der Marktregulierung und der Frequenzpolitik sind Bestimmungen zu Verbraucherrechten enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handy-Anschluss wechseln und dabei ihre Nummer behalten können.
Positiv wertet BITKOM die Einrichtung eines Gremiums, in dem sich die nationalen Regulierungsbehörden abstimmen. „Die Schaffung eines bürokratischen Super-Regulierers ist damit vom Tisch. Das ist eine gute Nachricht für alle Anbieter“, sagte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die neue Institution heißt „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK). Die Regulierungsbehörden in den EU-Ländern überwachen den Markt für Telekommunikation seit seiner Liberalisierung vor etwa zehn Jahren. Gab es damals in der Regel nur eine staatliche Telefongesellschaft, sorgen heute viele Anbieter für ein großes Angebot bei Diensten und Tarifen.
Stark umstritten war bis zuletzt, ob und wie Internet-Nutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf – etwa im Fall von Raubkopierern. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür hohe Hürden geben soll. Voraussetzung sei ein „faires und unabhängiges Rechtsverfahren“. Die EU-Länder gehen mit dem heiklen Thema unterschiedlich um. So hat Frankreich den Weg für eine komplette Sperrung des Internet-Anschlusses freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gibt. „Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist ein hohes Gut, das nicht vorschnell in Frage gestellt werden darf“, betonte BITKOM-Präsident Scheer. „Vorrang muss haben, bei Rechtsverstößen die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden.“ Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu eine Art Strafsystem auf dem Rücken der Provider zu schaffen.
Nach der Verabschiedung des Reformpakets hat der Bundestag 18 Monate Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
(Redaktion)
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