BGH
Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Karlsruhe. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Im Streitfall hatte der Kläger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt. Der Vertrag war auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde. Dort liegen keine DSL-fähigen Leitungen, so dass die Beklagte nicht in der Lage war, am neuen Wohnort einen DSL-Anschluss zu installieren. Nachdem sie dem Kläger dies schriftlich mitgeteilt hatte, erklärte dieser die "Sonderkündigung" des Vertrags.
Dessen ungeachtet beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter. Mit seiner Klage verlangte der Kläger die Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet wurde und er nicht verpflichtet ist, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen.
Die Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt. Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2010
(Bundesgerichtshof KA / Redaktion)
Tags:- Vertrag
- Kläger
- DSL-Anschluss
- Kündigenden
- BGH Bundesgerichtshof
- Klage
- Dienstleistung
- Streitfall
- Laufzeit
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Joujou / Joujou / pixelio.de
OLG Koblenz: Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch bei Vertragsänderung bestehen
Verbraucher
ArbG Bochum: Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Kündigung
Ab 2013 bekommen Monteure, Fahrer und Außendienstler weniger Geld
Reisekosten
AG München: Kunstwerk muss auch bei Nichtgefallen bezahlt werden
Urteil
Vorstellungsgespräch: Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung
Fahrtkostenerstattung
Berechnung der Urlaubsansprüche bei Genesung
Urlaub
Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Grundstücksnutzung in Spanien
Steuerrecht
» Ihre Pressemeldung
Sie sind ein in der Region Nordbaden ansässiges Unternehmen oder haben Meldungen aus der Region? Wir freuen uns über Ihre Pressemeldungen.
Nehmen Sie uns gerne in Ihren Verteiler mit auf und schicken Sie Ihre Pressemitteilungen an uns: redaktion@nordbaden.business-on.de
» Ihre Eventfotos
Ob Messe, Seminar, Netzwerktreffen oder Tag der offenen Tür. Schicken Sie uns die Bilder Ihrer Veranstaltung. Wir veröffentlichen diese kostenlos auf www.business-on.de/nordbaden.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
redaktion@nordbaden.business-on.de
» Ihr Video
Haben Sie ein Video von Ihrem Unternehmen, von Ihrem Stand auf einer Messe, ein Interview oder ähnliches? Dann senden Sie uns Ihr Video zu. Wir veröffentlichen es gerne auf www.business-on.de/nordbaden.
Weitere Informationen, z.B. zur Dateiübersendung:
redaktion@nordbaden.business-on.de
» Ihre Termine
Veröffentlichen Sie schnell und kostenlos Ihre Termine wie z.B. Tag der offenen Tür, Ausstellungen, Tagungen & Konferenzen, Vorträge, Jubiläen und vieles mehr auf www.business-on.de/nordbaden.
Klicken Sie einfach oben im Terminkalender auf "Neuen Termin eintragen" und füllen Sie die entsprechenden Felder aus:
» Terminkalender aufrufen
» Ihr Unternehmensportrait 
- Ausführliche redaktionelle Vorstellung Ihres Unternehmens auf dem Wirtschaftsportal Ihrer Region
- Fotos von Geschäftsführung, Vorstand, Produkten, Firmengebäude o. ä.
- Integration Ihres Firmenvideos, falls vorhanden
- Bereitstellung Ihrer Imagebroschüre/Produktbroschüre zum Download für interessierte Leser
- Veröffentlichung sämtlicher Kontaktdaten für Direktanfragen der Leser
- Veröffentlichung Ihrer Termine (Hausmessen, Tag der offenen Tür, Jubiläen)
- Verlinkung Ihrer Unternehmens-Website
Ihr Ansprechpartner für Fragen und Buchungen:
Christian Weis
Tel: +49 (0) 2263 / 92 90 56-0
c.weis@business-on.de
» B2B Werbung
business-on.de ist das stark wachsende tagesaktuelle Online-Wirtschaftsmagazin der Region. Wir bieten Ihnen das ideale Umfeld für Ihre Werbung, wenn Sie gezielt und messbar
Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, Fach- und Führungskräfte und Interessenten in Ihrer Region ansprechen möchten.
Ihr Ansprechpartner für regionale Werbeanfragen:
Christian Weis
Tel: +49 (0) 2263 / 92 90 56-0
c.weis@business-on.de
Fragen zu überregionaler Werbung beantwortet Ihnen unser Partner businessAD.
Unsere Mediadaten finden Sie hier.
» Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder vermissen Sie etwas? Gerne steht Ihnen unsere Redaktion telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 2263 / 92 90 56-0
E-Mail: redaktion@nordbaden.business-on.de
» Kontaktformular
» Weitere business-on.de Portale
Aktuell finden Sie business-on.de in 20 Regionen: Aachen-Euregio, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn, Mecklenburg-Vorpommern, Mittelfranken, München,
Niedersachsen-Ost, Nordbaden, Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Main, Ruhr, SaarLorLux, Stuttgart Südbaden, Südwestfalen, Weser-Ems, Deutschland und der Türkei.
Laufend kommen weitere Standorte in Deutschland hinzu.
Die lokale Berichterstattung und Pflege der Portale erfolgt jeweils durch einen Partner vor Ort.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem Punkt "Impressum" der jeweiligen Region.
» business-on.de Partner werden
Wir sind ständig auf der Suche nach nützlichen Inhalten für unsere Leser, Medien- und Sponsorpartnerschaften und vielem mehr.
Außerdem suchen wir noch Lizenzpartner, die folgende Regionen wirtschaftlich selbständig betreuen:
- Augsburg/Schwaben
- Nordhessen
- Koblenz
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
redaktion@nordbaden.business-on.de
» Meldung kommentieren
Ihre Meinung ist gefragt! Deshalb bieten wir Ihnen unter jedem Artikel die Möglichkeit, Ihren Kommentar abzugeben und zu diskutieren.
» Immer Up2Date bleiben
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
Als Startseite