22.07.2011  12:17 Uhr

Deutsche Rentenversicherung BW
Ferienjobs sind versicherungsfrei

Nordbaden. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Ob Sozialabgaben anfallen, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Für einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise
ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.

Nähere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“ und „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per EMail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutscherentenversicherung-
bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.
de.


 

(Deutsche Rentenversicherung BW)

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