07.06.2011  08:58 Uhr
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Recht
Erbrecht heute

Nordbaden. In der heutigen Zeit, sind Notare gefragt wie noch nie. Durch die Beglaubigung eines Notares kann man alles nachweisen . Alle beglaubigten Urkunden eines Notares haben vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland Bestand.

 Die meisten Ausübungen, die für den Notar anfallen, sind die Beglaubigung oder Aufnahme eines Testamentes oder eines Ehevertrages. Dies sind die meist angefallenen Bereiche in Sachen Erbrecht. Bei einem Testament muss darauf geachtet werden, dass dies handschriftlich verfasst wurde, sollte es nicht persönlich vor dem Notar erklärt werden. Nach Vorlesen des Testamentes beglaubigt der Notar dieses. Sollte er geprüfter Testamentvollstrecker sein, hat er auch die Möglichkeit, dieses nach dem Tod des Erblassers, den Erben zu eröffnen.

Bei einem Ehevertrag verhält es sich genau so ähnlich, wie bei einem Testament. Der Ehevertrag kann jedoch auch durch den PC erzeugt werden, und muss nicht wie beim Testament handschriftlich erfolgen. In einem Ehevertrag wird meist das Vermögen beider Ehepartner geregelt sowie das was in der Ehe anfällt. Hier wird dann eine Vorsorge getroffen, für den Fall einer Scheidung. Es empfiehlt sich auch, Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung vo, Besserverdienenden zu regeln, ob und in welcher Höhe diese stattfinden, oder ob hierauf verzichtet wird.

Der Ehevertrag kann entweder vom Notar entworfen werden, oder aber auch von einem Rechtsanwalt, der jedoch anschließend notariell beglaubigt werden muss. Ebenfalls kann man diesen selbst entwerfen, sollte aber, sofern man kein Jura studiert hat, eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn es gibt Klauseln, die nur von Anwälten beantwortet werden können .

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(business-on.de)

  • Tags:
  • Notar
  • Testament
  • Ehevertrag
  • Beglaubigung

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