29.09.2011  09:08 Uhr

Krankenversicherung
Nächste Woche kommt die Gesundheitskarte – Was Sie jetzt wissen müssen!

München. Jetzt also doch: nach langen Debatten und mit einiger Verzögerung kommt sie jetzt doch, die Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten.

Die elektronische Gesundheitskarte soll mit der Zeit die bisherige Krankenkassenkarte ersetzen. Getestet wurde die Karte bisher nur in einigen Modellregionen. 

Wann kommt die Gesundheitskarte genau?

Ab 1. Oktober wird die Karte eingeführt und bis Ende des Jahres soll mindestens zehn Prozent der gesetzlich Versicherten die Gesundheitskarte ausgehändigt bekommen haben. Einige Krankenkassen haben bereits mit der Auslieferung begonnen, so zum Beispiel die Techniker Krankenkasse oder KKH-Allianz. Geplant ist, dass 2013 alle Patienten die Gesundheitskarte haben sollen.

Was muss ich tun, um die elektronische Gesundheitskarte zu bekommen?

Die gesetzlich Versicherten müssen erst mal nicht aktiv werden. Die Krankenkassen informieren nach und nach alle Versicherten und stellen die Karten dann zu. Versicherte, die älter als 15 sind, werden zudem gebeten ein Lichtbild einzureichen. Das kann online oder per Post verschickt werden.

Was unterscheidet die elektronische Gesundheitskarte zur bisherigen Versichertenkarte?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden Foto, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Versichertenstatus der versicherten Person gespeichert. In Zukunft sollen dann auch Diagnosen, Röntgenbilder, verschriebene Medikamente, Patientenakten und Notfall-Daten etc. vermerkt werden. Diese Angaben sind aber zunächst freiwillig. Neu ist auch die mit der Gesundheitskarte ausgegebene neue Versicherungsnummer. Die Nummer gilt ein Leben lang, auch bei Wechsel der Krankenkasse. Die „europäische Krankenversicherungskarte“ auf der Kartenrückseite ist für Arztbesuche in EU-Mitgliedländern gedacht, dadurch spart man sich den Auslands-Krankenschein. 

Wer kann die gespeicherten Daten einsehen?

Nicht bei jedem Arztbesuch können der Arzt oder die Arzthelferinnen die Daten auf der Karte automatisch abrufen. Zu einigen Daten muss der Versicherte nämlich eine Einwilligung geben. Außerdem kann er bestimmen, wer wann welche Daten lesen darf. Die Einwilligung gibt man über eine Geheimnummer (PIN) ein. Zudem müssen sich auch Ärzte oder Apotheker im System identifizieren, und zwar über ihren Heilberufeausweis mit e-Unterschrift. Steckt die Karte im Lesegerät, kann der Patient erst durch Eingabe der PIN anderen Einblick in die freiwilligen Daten verschaffen.

Einer Bitkom-Umfrage zufolge wächst die Zustimmung zur elektronischen Gesundheitskarte in der Bundesrepublik. Rund 70 Prozent der Bundesbürger sind für die Karte, so die Ergebnisse der Umfrage.


 

(Redaktion)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Claudia Hautumm / pixelio.de



 


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