Geringere Haltbarkeit
Licht aus! Unternehmen begrenzen Produktlebensdauer
Düsseldorf / Hamburg. Hersteller bauen ihren Produkten Sollbruchstellen und Lebensuhren ein, damit diese schneller kaputtgehen. Verbraucher sind dadurch gezwungen mehr zu kaufen. Die Politik sieht keinen Handlungsbedarf und Verbraucher können sich rechtlich meist nicht wehren.
Flachbildfernseher beispielsweise sind nach Erfahrungswerten von Experten im Schnitt schon nach wenigen Jahren nicht mehr funktionsfähig - größte Schwachstelle ist das Netzteil. Einige Hersteller verhindern zudem, dass Verbraucher weitere Schwachstellen wie Akkus austauschen können. Oft ist auch die Reparatur des Produkts nicht möglich, weil Hersteller keine Ersatzteile bereitstellen oder die Reparaturkosten künstlich so hoch setzen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wird.
Begrenzte Lebensdauer ist althergebrachte Praxis
Angewendet wird die Praxis eingebauter Sollbruchstellen seit vielen Jahrzehnten. Ein aktenkundiges Beispiel dafür ist der Pakt, den zahlreiche große Glühbirnenhersteller - unter ihnen Osram und Philips - im Jahr 1924 eingingen. Sie begrenzten die Haltbarkeit von Glühbirnen absichtlich auf 1000 Stunden, obwohl schon damals technisch eine wesentlich längere Lebensdauer möglich war. Beweis dafür ist eine Birne in einer Feuerwache im kalifornischen Ort Livermore, die seit 1901 ununterbrochen Licht spendet.
Verbraucher haben rechtlich kaum Handlungsspielraum
Viele Hersteller verwenden seitdem eingebaute Lebensuhren in ihren Produkten. Politik, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest haben das Problem nicht erkannt. Und die Verbraucher können sich kaum wehren: "Aus rechtlicher Sicht hat man wenig Handhabe", sagt die auf Verbraucherrecht spezialisierte Hamburger Anwältin Daniela Kirf-Busenbender. Die Beweispflicht liegt beim Konsumenten. "Die Produzenten werden sich immer auf Verschleiß berufen", so Kirf-Busenbender.
(Redaktion)
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