IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Neues Gesetz soll Kostenfallen im Internet beseitigen
Bielefeld. Der Bundestag hat jetzt über einen Gesetzentwurf beraten, mit dem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen „Internetabzocker“ und „Kostenfallen im Internet“ vorgehen will.
Darauf macht die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) aufmerksam. Die Ministerin begründet diesen Schritt mit Hinweis auf mehr als fünf Millionen Internetnutzer, die bereits „in die Falle getappt“ seien. Nach Einschätzung der Bundesjustizministerin fördere das Gesetz auch den Online-Handel, da es das Vertrauen der Verbraucher wiederherstelle.
Laut IHK-Rechtsreferent Lars Henning Döhler sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Online-Vertrag über den Kauf einer Ware oder Dienstleistung künftig nur unter folgende Bedingungen zu Stande kommt: „Der Verbraucher muss mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt haben, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Der Button für die Bestellung muss gut lesbar mit ‚zahlungspflichtig bestellen‘ beschriftet sein.“ Ebay und andere Internetauktionsplattformen müssten mit einem ähnlich klaren Kaufhinweis arbeiten. Zudem müssten Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Ob die neuen Unternehmerpflichten tatsächlich zu weniger Abzocke im Internet führten, sei noch offen. „Schwarze Schafe im Internethandel sind juristisch oft kaum zu greifen. Dies wurde aus der IHK-Organisation im Gesetzgebungsverfahren wiederholt angemerkt“, erklärt Döhler. Allerdings sei abzuwarten, wie das Gesetz letztlich im Detail ausfalle.
(Redaktion)
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Endlich wird etwas unternommen. Auch ich gehöre zu den Geschädigten. Wie oft habe ich schon bei Amazon oder anderen Internetseiten tolle Sachen haben wollen und bekam hinterher eine Abzockerrechnung. Im Geschäft kam sogar der Kaufhausdetektiv. Ich wusste ja nicht, dass die Pelzmäntel kostenpflichtig sind.
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